Hersbrucker Amtsgericht

Gleich eine Liste von Delikten

Katja Bub

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16.5.2022, 13:00 Uhr
Ein 23-Jähriger steht wegen mehrerer Delikte vor dem Hersbrucker Amtsgericht.

© rcfotostock - stock.adobe.com Ein 23-Jähriger steht wegen mehrerer Delikte vor dem Hersbrucker Amtsgericht.

Die Taten liegen alle drei Jahre zurück. 2019 soll der Syrer in Ludwigshafen jemanden angegriffen und mit einem Taschenmesser in die Wade geschlitzt haben. Einer anderen Person soll er die Sonnenbrille weggenommen haben. Außerdem soll er, nachdem ihn ein Zahnarzt seiner Praxis verwiesen hatte, die Räumlichkeiten noch mehrmals aufgesucht und auch gegen die Praxistür getreten haben. Und, ebenfalls 2019, soll ihn die Polizei mit einem Gramm Marihuana erwischt haben.

Vor Gericht äußert sich der junge Mann lediglich zu dem Vorwurf in der Arztpraxis. Er hätte gesehen, dass sich der Zahnarzt nicht die Handschuhe gewechselt habe, als er zu ihm ins Behandlungszimmer kam. Als ihn der Syrer darum gebeten habe, dies zu tun, hätte sich der Zahnarzt geweigert. Zudem habe ihm der Arzt lauter Fragen nach seiner Herkunft gestellt und ihn schließlich aus der Praxis geschoben. Er habe selbst die Polizei gerufen, nicht der Zahnarzt, erzählt der 23-Jährige. Und er sei nur noch einmal in die Praxis zurückgekommen, um seine Versichertenkarte zu holen.

Richterin Susanne Lederer kontert: Sie habe sich die Aufzeichnungen der beiden Videokameras angesehen, die in der Zahnarztpraxis installiert seien. Und die zeigten ein ganz anderes Bild. Danach war es der Angeklagte, der, obwohl vom Zahnarzt deutlich aus der Praxis geworfen, mehrmals zurückkehrte und einmal auch gegen die Tür trat.

Kleiner Rechtsexkurs

Der Syrer reagiert aufgebracht. Der Zahnarzt hätte ihn nicht korrekt behandelt und beleidigt, klagt er auf arabisch. Eine Dolmetscherin übersetzt. Der junge Mann fühlt sich unschuldig. Richterin Lederer versucht es ihm zu erklären: „Wenn einem Unrecht geschehen ist, darf man danach nicht Unrecht begehen.“

Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger führen schließlich ein Rechtsgespräch. Am Ende gibt der Verteidiger für seinen Mandanten eine Erklärung ab: Der Syrer räumt die Taten ein.

Das Geständnis hilft dem jungen Angeklagten. Die Staatsanwältin bringt nur den Vorfall in der Zahnarztpraxis und den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln zur Anklage. Die anderen Tatvorwürfe werden eingestellt. Weil der Syrer, der seit geraumer Zeit bei seiner Schwester in Hersbruck lebt, reifeverzögert ist, kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Staatsanwältin plädiert letztendlich für die Verhängung eines Freizeitarrests. Der Verteidiger schließt sich dem an.

Richterin Lederer folgt den Plädoyers. Sie verurteilt den 23-Jährigen zu einem Freizeitarrest, das bedeutet, der junge Mann muss ein Wochenende hinter Gittern verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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