Anordnung erlassen

Bedenkliche Umweltkeime: In diesen fränkischen Gemeinden soll Trinkwasser jetzt abgekocht werden

vnp

12.12.2022, 19:17 Uhr
In einigen fränkischen Gemeinden muss das Trinkwasser nun abgekocht werden. (Symbolbild)

© colourbox.de, NNZ In einigen fränkischen Gemeinden muss das Trinkwasser nun abgekocht werden. (Symbolbild)

Nach Angaben der Juragruppe handelt es sich um Pseudomonaden, Umweltkeime, die auch als Pfützenkeime bezeichnet werden, und im Rahmen der Trinkwasserverordnung nicht regelmäßig zu untersuchen sind. Aufgrund eines Auftretens bei einem privaten Anwesen hat der ZV Juragruppe unverzüglich eine Untersuchung des Verteilnetzes vorgenommen und einen Befund festgestellt, so der Wasserversorger.

Chloren und Spülen

Das unverzüglich hinzu gezogene Gesundheitsamt im Landratsamt Bayreuth hat ein Abkochgebot erlassen, verbunden mit der Auflage, das Netz anschließend zu chloren und zu spülen.

"Die Maßnahmen zur Ursachenforschung und zur Netzreinigung werden sicherlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen", so die Juragruppe in einer Mitteilung.

Betroffen sind Städte und Gemeinden im Verbundgebiet des Wasserversorgers in den Landkreisen Bayreuth sowie Bamberg, eine vollständige Liste finden Sie am Ende dieses Artikels. Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt der Wasserversorger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Maßnahmen durch.

Ursachenforschung

Dabei werden die Ursachen schwerpunktmäßig in der Verteilung vermutet, da die erschlossenen Tiefengrundwässer und die zentralen Einrichtungen des Versorgers zur Wasserförderung und Wasserspeicherung gegenüber einem solchen Keim sehr gut gesichert seien.

Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger daher vorsorglich aufgefordert, das Wasser bis auf Weiteres zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll. Das Abkochgebot bleibt solange bestehen, bis die Chlorung stabil über das ganze Netz hinweg steht und das Gesundheitsamt die Abkochanordnung zurücknimmt.

Das Abkochgebot gilt laut Landratsamt Bayreuth für folgende Bereiche:

  • das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf;
  • das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau;
  • das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll II (bei Elbersberg) und Weidenloh;
  • das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach;
  • das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg;
  • das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf;
  • das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle;
  • das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth;
  • den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein.

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