Grüne Infrastruktur

Bis zu 500.000 Euro Strafe: Bayreuth will keine Kies- und Schottergärten mehr

Stefan Besner

Online-Redaktion

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23.8.2022, 17:42 Uhr
Schön oder schrecklich? Bei Schottergärten scheiden sich die Geister.

© imago images/Arnulf Hettrich, NN Schön oder schrecklich? Bei Schottergärten scheiden sich die Geister.

Manche schätzen sie wegen ihrer kargen Ästhetik, andere meinen, Besseres mit ihrer Zeit anfangen zu wissen, als sie mit Gartenarbeit zu verplempern... Schottergärten sind schnell angelegt, modern, beliebt bei vielen und - verboten. Zumindest in Bayreuth. Ende 2020 hat der Stadtrat eine Satzung verabschiedet, die die Gestaltung von Vorgärten auf bebauten Grundstücken, von Flachdächern und Tiefgaragenüberdeckungen sowie von Freiflächen für private Kinderspielplätze regelt.

"Gärten des Grauens"

Als Schotter oder Kiesgarten bezeichnet man eine Gartenfläche, die hauptsächlich aus Steinen, Schotter oder Kies besteht. Pflanzen werden gar nicht oder nur spärlich eingesetzt. Aus ökologischer Sicht sind Schottergärten extrem problematisch: Sie bieten Insekten und Kleintieren wie Vögeln oder Reptilien kaum Nahrung geschweige denn einen Unterschlupf. Es gibt keine Pflanzen, die den Staub filtern, und der Lärm der vorbeifahrenden Autos wird durch den Schotter verstärkt. Auch für das Kleinklima ergeben sich negative Folgen: Im Sommer heizen sich die Steine stark auf und kühlen nachts nur langsam wieder ab. Ist der Boden stark verdichtet, kann Wasser gar nicht oder nur schwer versickern. Die Bodenfruchtbarkeit geht damit verloren und eine spätere Renaturierung ist sehr aufwändig.

"Gerade Vorgärten und kleine Grünflächen haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt.", schreibt der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Biologisch gesehen seien viele dieser Kiesgärten tot. Der Biologe Ulf Soltau bezeichnete sie gegenüber dem Spiegel gar als "Gärten des Grauens" und vermutet hinter dem Trend auch eine Profitmotivation von Steinbrüchen und Steinhändlern: „Das ist ein Millionengeschäft mit Bruchstein und Schotter“. Ein Geschäft zulasten der Natur.

Bis zu 500.000 Euro Strafe

Mit der Reform der Bayerischen Bauordnung vom Februar 2021 haben Städte und Kommunen in Bayern die rechtliche Möglichkeit erhalten, reine Steingärten (auch "Schottergärten" genannt) zu verbieten. Auch die Stadt Bayreuth hat sich nun zum Ziel gesetzt, im Stadtgebiet eine qualitativ hochwertige Begrünung der Baugrundstücke sicherzustellen. Orts- und Landschaftsbild sollen aufgewertet, positive Auswirkungen auf das Stadtklima erzielt und die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. Insbesondere Kies- oder Schottergärten sowie Kunstrasen sind in einem Umfang von mehr als zwei Prozent der Grundstücksfläche nicht zulässig. Fachgerecht angelegte Steingärten mit Trockenmauern und einem mindestens 60-prozentigen Anteil an Blüh- und Polsterpflanzen fallen nicht unter diese Vorgaben.

"Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie der Arten- und Biotopschutz sind für eine nachhaltige Stadtentwicklung wichtige Themen. Die Stadt sieht vor diesem Hintergrund ergänzend zum Grün im öffentlichen Raum einen Handlungsbedarf für mehr Grün insbesondere im Bereich der stadtbildprägenden Vorgärten.", heißt es auf der Website der Stadt Bayreuth. Wer gegen die neue Satzung verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen.

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