Fall bestätigt

Blauzungenkrankheit erreicht Landkreis Bayreuth: Schaf ist infiziert

4.9.2024, 10:08 Uhr
Die Blauzungenkrankheit ist im Landkreis Bayreuth nachgewiesen worden.

© Lars Penning/Lars Penning/dpa Die Blauzungenkrankheit ist im Landkreis Bayreuth nachgewiesen worden.

Bei einem Schaf aus einem Betrieb im Landkreis Bayreuth wurde am Dienstag, 3. September, das Virus BTV3 nachgewiesen. Somit ist ein weiterer Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bayern amtlich bestätigt, teilt das Landratsamt Bayreuth am Mittwochmorgen in einer Meldung an die Medien mit.

Das Amt erklärt: Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung, an der vor allem Schafe und Rinder erkranken. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Das neuartige BTV3-Virus verursacht bei Schafen schwere Krankheitserscheinungen und die Wahrscheinlichkeit, dass erkrankte Tiere an der Krankheit versterben, ist sehr hoch. "Überlebende Tiere benötigen mehrere Monate für eine weitgehende Wiederherstellung der allgemeinen Gesundheit. Bei Rindern sind die Krankheitsverläufe insgesamt milder", schreibt die Behörde in ihrer Pressemitteilung weiter. Zum Teil kommt es bei dieser Tierart allerdings zu langanhaltenden Klauenproblemen und zu Einbrüchen bei der Milchleistung. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang über 6000 Fälle amtlich bestätigt.

Wie kann man seine Tiere vor dem Virus schützen?

Zum Schutz der empfänglichen Wiederkäuer wird eine Behandlung mit Repellentien zum Mückenschutz in Verbindung mit einer Impfung dringend empfohlen. Tierhalter sollten sich an ihre Hoftierärzte wenden.

Bayern hat bereits aufgrund des ersten BTV3-Nachweises in Aschaffenburg den Status "seuchenfrei" bezüglich der Infektion mit BTV, verloren und es gelten seitdem Verbringungsregelungen für lebende Tiere innerhalb der Europäischen Union.

In Deutschland haben sich laut Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Bundesländer geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können.

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