Alkoholkranke braucht Therapie
Vollen Einkaufswagen nicht bezahlt: Acht Monate Gefängnis
21.11.2022, 11:55 UhrMit guten Wünschen hat Amtsrichterin Christiane Breunig eine alkoholkranke Verurteilte aus dem Gerichtssaal verabschiedet. „Sie haben ihr Leben noch vor sich“, gab die Richterin der Frau aus Auerbach mit auf den Weg. Und: Eine Entziehung lohne sich, sie möge durchhalten.
Acht Monate Freiheitsstrafe lautete das Urteil. Wegen Diebstahls in einem Supermarkt. Möglicherweise ein Wendepunkt im Leben der Arbeitslosen, die sich in ihrer festgefahrenen persönlichen Situation aus der Alkoholsucht heraushelfen lassen will.
Waren im Wert von über 300 Euro
Laut Anklage hatte die Frau den Supermarkt am 7. Januar um 19.10 Uhr nicht durch den Kassenbereich, sondern durch die Gemüseabteilung verlassen. Der Inhalt des Wagens ist doch beachtlich: 37 Dosen Red Bull, eine Wurst, ein Bodenstaubsauger, drei Fertigsoßen, eine Packung Spinat, zwei Salate, sieben Packungen Kinder Chocofresh, sechs Packungen Minisalami, Erdnüsse, ein Wassersprudelgerät und vieles mehr. Der Wert der ganzen Fuhre laut Staatsanwalt: 316,96 Euro.
Sie habe gestohlen, weil sie mit ihren Hartz-IV-Bezügen nicht zurechtkomme, sagte die Angeklagte. Sie habe Geld sparen wollen. Geständig stimmte die Frau der Anklage zu.
Täglich Red Bull mit Wodka
Ein Gutachter aus dem Bezirkskrankenhaus schilderte kurz ihren Weg in die Sucht: Die Angeklagte leide unter seelischen Problemen. Deshalb habe sie begonnen, Alkohol zu trinken, um sich Erleichterung zu verschaffen. Aus dieser Gewohnheit habe sich schließlich ihre Alkoholsucht entwickelt. Zum täglichen Konsum gehörte sodann ein Gemisch aus Red Bull und Wodka.
Der Gutachter stellte der Frau, die nach seinen Worten Hilfe sucht, eine positive Prognose aus. Wenn sie nur behandelt werde. Die Gerichtsverhandlung in Bayreuth dauerte knapp eine halbe Stunde. Strafmildernd bewertete das Gericht das Geständnis der Frau. Strafschärfend wirkte allerdings die Vorgeschichte. Gleich vier Mal war die Frau schon wegen Diebstahls aufgefallen.
Keine Bewährung mehr
Ein weiteres Strafverfahren war noch anhängig, wie der Pegnitzer Rechtsanwalt Stephan Schultheiß einräumte. Eine Bewährungsstrafe war somit nicht mehr drin. Der Verteidiger schloss sich der Staatsanwaltschaft an, die acht Monate Freiheitsstrafe gefordert hatte und verzichtete nach dem Urteilsspruch auf Rechtsmittel. Das Amtsgericht ordnete außerdem die Unterbringung der Angeklagten mit Entziehung an.
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