Neue Regelung des Verbands

Plastikbecher-Pflicht! Der Aufreger für die Fußball-Relegation 2023

Uwe Mühling

2.6.2023, 07:46 Uhr
Beim Landesligisten TSV 1860 Weißenburg erfolgt der Ausschank schon länger aus Plastikbechern. Diese Regelung soll nun auch bei allen Relegationsspielen gelten.  

© Uwe Mühling, WT Beim Landesligisten TSV 1860 Weißenburg erfolgt der Ausschank schon länger aus Plastikbechern. Diese Regelung soll nun auch bei allen Relegationsspielen gelten.  

Zwei Spieltage stehen an den beiden kommenden Wochenenden noch an. Unmittelbar nach dem letzten Spieltag am Sonntag, 11. Juni, findet dann im Sportheim des TSV Heideck die Relegationssitzung statt, die um 19 Uhr beginnt und zu der alle beteiligten Vereine gebeten werden, einen (oder maximal zwei) entscheidungsbefugte Vertreter zu entsenden. Hierbei wird der Modus besprochen, die Begegnungen ausgelost und die Spielorte festgelegt.

Vom 15. bis maximal 24. Juni

Der Start der Relegationsspiele ist jeweils ab Donnerstag, 15. Juni (A-Klassen), Freitag, 16. Juni (Kreisklassen) und Samstag, 17. Juni (Kreisliga), geplant. Die zweite Runde soll am 20. Juni (Kreis- und A-Klassen) sowie am 21. Juni (Kreisliga) ausgetragen werden. Eine etwaige dritte Runde ist für Samstag, 24. Juni, vorgesehen, der zugleich den spätesten Abschluss der Relegation markiert. „Verschiebungen auf einen anderen Termin sind mit Zustimmung der jeweils betroffenen Vereine möglich“, erklärt Hutflesz.

Für die Ausrichtung von Relegationsspielen können sich Vereine weiterhin noch bewerben. „Leider müssen zur Ausrichtung der Relegationsspiele Getränke in Plastikbechern ausgeschenkt werden“, teilt der Kreisspielleiter weiter mit und verweist damit auf einen Beschluss des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV). Das heißt: Glasflaschen sind rund um die Sportplätze verboten, was viele potenzielle Ausrichter vor große logistische Herausforderungen stellen dürfte oder sogar zu einem Verzicht zwingt. Der Klassiker bei der Relegation, nämlich mit dem Leiter- oder Bollerwagen um das Spielfeld zu fahren und Getränke zu verkaufen, ist damit hinfällig.

Mit Wägelchen und Getränkekisten um den Sportplatz fahren (so wie letztes Jahr in Raitenbuch, unser Bild) wird bei der diesjährigen Relegation kaum möglich sein.  

Mit Wägelchen und Getränkekisten um den Sportplatz fahren (so wie letztes Jahr in Raitenbuch, unser Bild) wird bei der diesjährigen Relegation kaum möglich sein.   © Norbert Dengler, WT

„Nicht glücklich“ mit Regelung

Markus Hutflesz und seine Mitstreiter in der Kreisspielleitung sind sich der Problematik vollauf bewusst. Hutflesz bietet deshalb an: „Vereine, die schon eine Bewerbung zur Ausrichtung der Relegationsspiele an uns geschickt haben, davon aber leider zurücktreten wollen, bitte bei mir melden. Wir sind auch nicht glücklich über diese Regelung.“ Auf jeden Fall sollen ausrichtende Vereine noch gesondert zu diesem Thema informiert werden.

Nicht zuletzt aufgrund dieser neuen Vorgabe, die das Zeug zum großen Aufreger für die diesjährige Relegation hat, würde die Kreisspielleitung auch gerne auf die Relegation von der B- zur A-Klasse (wie im Vorjahr) verzichten. Hier würde man vielmehr die Plätze eins und zwei jeweils direkt in die A-Klasse aufsteigen lassen – falls überhaupt gewünscht. „Hier wäre aber eine rasche Planung in den nächsten zwei Wochen nötig“, unterstreicht Hutflesz.

Voraussetzungen wären: Eine geringe Quote an Absteigern beziehungsweise ein optimaler Aufstieg vom Kreis in den Bezirk; ein Aufstiegs- oder Relegationsverzicht von der B-Klasse in die A-Klasse sollte rechtzeitig an den Kreisspielleiter gemeldet werden; auch eine Rückmeldung für die Bildung von Spielgemeinschaften sollte möglichst schnell erfolgen, weil dadurch auch wieder Plätze zum Auffüllen in den einzelnen Ligen frei wären.

Verzicht schriftlich erklären

Generell gilt: Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg sowie auf die Aufstiegs- oder Abstiegsrelegation, so ist dies dem zuständigen Spielleiter bereits vor dem letzten Meisterschaftsspiel der betroffenen Mannschaft schriftlich mitzuteilen (über das Zimbra-Postfach).

Teilnehmer an der Relegation auf Kreisebene sind alle Mannschaften, die am Sonntag, 11. Juni, auf einem der folgenden Tabellenplätze stehen: Kreisliga: Elfter und Zwölfter der Tabelle; Kreisklasse: Zweiter sowie die zwei quotienten-schlechtesten Tabellenzwölften aller vier Kreisklassen; A- und B-Klasse: jeweils die Tabellenzweiten. Sollten Mannschaften auf den Aufstieg oder die Relegation verzichten, werden die „Nachrücker“ direkt von der Kreisspielleitung angesprochen.

Keine Kommentare