
Tatverdächtiges Trio
Ermittlungserfolg: Einbruchsserie in Schulen und Kitas in Franken scheint geklärt
Dutzende Schulen und Kitas in der Region wurden in den letzten Monaten zum Ziel von Einbrechern. Dabei hatten es die Täter auf Bargeld abgesehen. Vor allem aber entstand zum Teil hoher Sachschaden. Nun scheint die Serie geklärt zu sein, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilt.
Nachdem es vor allem im zweiten Quartal 2025 in Mittelfranken, aber auch in angrenzenden Regierungsbezirken, eine Vielzahl von zum Teil „schadensträchtigen Einbrüchen“ in Schulgebäude gegeben hat, konnte das für Bandendelikte zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei jetzt mehrere Tatverdächtige festnehmen.
Im Rahmen der Ermittlungsarbeit gelang es bereits am 8. Mai 2025, einen tatverdächtigen 23-Jährigen auf frischer Tat während eines Einbruchs in eine Schule in Baden-Württemberg festzunehmen - nur wenige Tage zuvor drangen Täter in drei Schulen im Landkreis Forchheim ein.
Die weiteren Ermittlungen zu den Einbrüchen, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geführt wurden, führten nun zur Identifizierung von zwei weiteren Tatverdächtigen im Alter von 21 Jahren, heißt es in der Mitteilung.
Am Mittwoch, 4. Juni 2025, wurden die Wohnorte der beiden 21-Jährigen in der Region Erlangen durchsucht. Hierbei fanden die Ermittler nach Angaben des Polizeipräsidiums Beweismittel. Die Auswertung werde aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Trio scheint die Einbrüche begangen zu haben
Derzeit müsse aber davon ausgegangen werden, dass das Trio mit weiteren Einbrüchen in Schulgebäude in Mittelfranken in Zusammenhang steht. Durch die Einbrüche verursachten die Tatverdächtigen erheblichen Sachschaden, so die Polizei. Welchen Wert die gesamte Beute hatte, ist noch nicht geklärt und weiterhin Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, wie es heißt.
Der Anfang Mai festgenommene 23-Jährige befindet sich seit weiterhin in Untersuchungshaft. Die beiden 21-Jährigen müssen sich nun ebenfalls wegen des Verdachts des Einbruchsdiebstahls strafrechtlich verantworten.
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