Streuobstwiesen
Gelbes Band an Bäumen: Das steckt im Landkreis Roth dahinter
18.9.2023, 11:00 Uhr
Leckerer Zwetschgenkuchen oder selbstgemachtes Apfelmus - hmmm, lecker! Für alle Liebhaber heimischer Obstsorten besteht jetzt wieder die Möglichkeit, regionales Obst zu ernten. Auch ohne eigenen Obstbaum.
Die Aktion „Gelbes Band“ macht´s möglich. An der regionalen Aktionsgruppe des Landkreises sind neben Mitgliedern des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege auch Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und der Kreisfachberatung für Gartenbau und Landespflege beteiligt. Einige Gemeinden im Landkreis nutzen das Symbol ebenfalls schon seit einiger Zeit.
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Während der vergangenen Tage wurden im Landkreis Roth „freie“ Bäume mit einem gelben Band versehen. Von allen Obstbäumen, die so gekennzeichnet sind, dürfen die Früchte kostenlos gepflückt werden. Dazu gehört auch das Fallobst, das sich rings um die Bäume finden lässt. Wichtig ist, dass wirklich nur die Bäume abgeerntet werden dürfen, die deutlich sichtbar ein gelbes Band tragen.
Wer Grundstücksbesitzer mit ungenutzten Streuobstbeständen ist und Interesse an der Aktion „Streuobst für Jedermann“ hat, kann sich gerne bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege oder der unteren Naturschutzbehörde melden. Hier sind weitere Informationen zur Aktion sowie das „gelbe Band“ erhältlich.
Kontakt:
Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege: Johannes Schneider, Telefon (09171)81-1411, Kreisfachberater@landratsamt-roth.de
Untere Naturschutzbehörde: Anna Schön, Telefon (09171)81-1439, anna.schoen@landratsamt-roth.de
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