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Rüffel vom Gericht: Darum darf es die "Focus"-Ärzteliste so nicht mehr geben

20.2.2023, 12:25 Uhr

Das Landgericht München hat dem Burda-Verlag die Verleihung und Veröffentlichung von "Ärzte-Siegeln" untersagt, die den Anschein einer neutralen und objektiven Überprüfung erwecken. Damit gab die 4. Handelskammer der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale statt.

Dem Gericht zufolge veröffentlicht der Verlag einmal im Jahr das Magazin "Focus Gesundheit" unter dem Titel "Ärzteliste". Solche Listen sind erlaubt. Die Siegel erweckten jedoch den Eindruck, dass die als "Top-Mediziner" oder "Focus-Empfehlung" bezeichneten Ärzte "aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen".

Damit verließen sie in irreführender Weise den Bereich des redaktionellen, wertenden Beitrags und erweckten den Eindruck, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt, kritisierte die Kammer. Das sei wettbewerbswidrig.

Mit dem "NN/NZ-Klinikcheck" bietet der Verlag Nürnberger Presse seinen Leserinnen und Lesern seit 2016 einen ähnlichen Service für den Krankenhausbereich in Franken an - mit entscheidenden Unterschieden: "Unser Klinikvergleich wird von renommierten Gesundheitswissenschaftlern erstellt, alle Daten sind öffentlich, die Vorgehensweise ist vollkommen transparent", sagt xxxxxxxx xxxxxxxxxxxx.

Für Zertifikat und Siegel zahlen die Siegerkliniken außerdem keinen Cent. "Verdienen" können sich Krankenhäuser die Auszeichnung also nur durch die Sicherstellung erstklassiger, objektiv ermittelter Qualitätsergebnisse. "Es war uns immer ein Anliegen, uns hier bewusst vom ,Focus' und seinem Bezahlmodell abzuheben",

Bei den Empfehlungslisten berücksichtige der Verlag auch subjektive Elemente wie zum Beispiel die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit, teilte das Gericht mit. Tatsächlich lasse sich die Qualität ärztlicher Dienstleistungen nicht objektiv mit Messgeräten im Testlabor ermitteln und vergleichen. Verbraucher würden die Ärzte-Siegel aber ähnlich wie Prüfsiegel der Stiftung Warentest auffassen und davon ausgehen, die Ärzte seien aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden.

Gegen eine Lizenzgebühr von rund 2000 Euro netto könnten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik "Focus Empfehlung" erhalten und damit für sich werben. Das verstoße gegen das "lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot", urteilte die Kammer.

Burda kündigte Berufung gegen das Urteil an und teilte mit, die Ärzte-Empfehlungslisten würden auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt und seien für Patienten eine der wenigen objektiven Informationsquellen.

Ganz im Sinne von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus würden dafür viele relevante Kriterien herangezogen und die Ergebnisse verständlich aufbereitet. "Sie tragen zusammen mit den in Praxen und auf Websites platzierten
Empfehlungssiegeln zur Orientierung bei."

Die Erstellung der Listen und die fortlaufende Optimierung der Methodik seien aufwändig und würden durch die Lizenzierung des "Focus"-Logos in Form der
Empfehlungssiegel finanziert.

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