Karten geben Übersicht

Seit April ist Cannabis-Konsum teilweise erlaubt: Diese Verbotszonen gelten in der Region trotzdem

Anne Kleinmann

Ressortleiterin NN.de

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1.4.2024, 17:28 Uhr
Im öffentlichen Raum gibt es viele Orte, an denen der Konsum von Cannabis auch jetzt nicht gestattet ist. 

© dpa, bubatzkarte.de Im öffentlichen Raum gibt es viele Orte, an denen der Konsum von Cannabis auch jetzt nicht gestattet ist. 

Seit Ostermontag, 1. April, ist es so weit: Kiffen ist in Deutschland nun legal - auch in Bayern. Doch selbst wenn der Konsum an sich erlaubt ist, gibt es einige Regeln zu beachten: Grundsätzlich gilt für das Kiffen in der Öffentlichkeit eine Sperrzeit zwischen 7 und 20 Uhr. Auch in Anwesenheit von Minderjährigen ist der Konsum von Cannabis, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in privaten Räumen, verboten.

Wer draußen rauchen will, muss sich zudem an die 100-Meter-Abstands-Regel halten. Die besagt: Cannabis-Konsum ist in einem Abstand von 100 Metern Luftlinie zu Schulen, Kitas, Kinderspielplätzen und öffentlichen Sportplätzen verboten. Was diese Regel für das Rauchen in der Region bedeutet? eine Übersicht.

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