Entscheidung

Streitfall Frankenschnellweg: VGH verhandelt über Klagen gegen den Ausbau

21.3.2024, 09:05 Uhr
Kommt der Ausbau des Frankenschnellwegs? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich nun mit dem Dauerthema.

© Daniel Karmann, ARC Kommt der Ausbau des Frankenschnellwegs? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich nun mit dem Dauerthema.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München beschäftigt sich am Donnerstag, 21. März, mit Klagen gegen den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg. Um den kreuzungsfreien Ausbau des innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 in der Frankenmetropole besteht seit vielen Jahren ein Disput zwischen der Stadt und mehreren Klägern. Der Streckenabschnitt ist zudem für regelmäßige Staus bekannt und generell sanierungsbedürftig.

Hohe Kosten

Ein Vergleich zwischen der Stadt und den Klägern – der Bund Naturschutz und ein Nürnberger Anwohner als Privatkläger – war in dem Verfahren zuvor gescheitert. Nun wollen sie den geplanten Ausbau endgültig kippen. Sie beklagen, der Ausbau würde noch mehr Autos auf die Nürnberger Straßen locken und die zeitweise zu hohen Stickoxidwerte der Luft in Nürnberg noch weiter verschlechtern. Zudem bemängelt der Bund Naturschutz (BN) die nach derzeitiger Planung zu hohen Kosten für eine Umsetzung.

Die Stadt veranschlagte zuletzt rund 700 Millionen Euro für das Projekt. Damit sollen der Verkehr unter anderem in einen rund zwei Kilometer langen Tunnel verlegt und Lärmschutzwände gebaut werden. Auf dem Tunnel könnte nach Vorstellung der Stadt zudem ein Stadtpark entstehen. Ein Teil des Frankenschnellwegs soll zudem um eine Fahrbahn erweitert werden. Die Stadt wirbt damit, der Ausbau bringe weniger Stau und mehr Grün.

Aus Sicht des BN könnten die Kosten bis zur Umsetzung dagegen auf bis zu eine Milliarde Euro steigen – und dann von der Stadt Nürnberg nicht mehr zu finanzieren sein. Sollte der VGH den Klagen stattgeben, dürfte der Ausbau vom Tisch sein und eine Sanierung des Frankenschnellwegs anstehen. Der BN hat zudem angekündigt, bei einer Niederlage in die nächste Instanz gehen zu wollen. Für den Prozess vor dem VGH ist zunächst ein zweiter Verhandlungstag an diesem Freitag geplant.

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