Sachverständiger soll Schuldfähigkeit klären

Tödliche Messerstiche in Bad Windsheim: Mutmaßlicher Täter war auf Drogen

Stefan Blank

Region/Bayern

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22.2.2022, 12:11 Uhr
Die Polizei sperrte an dem Sonntag das Haus in dem sich die Tat ereignete ab.

© Bastian Lauer, NN Die Polizei sperrte an dem Sonntag das Haus in dem sich die Tat ereignete ab.

Eine 33 Jahre alte Frau wurde am 28. November 2021 in einer Wohnung in Bad Windsheim erstochen. Seit diesem Sonntagabend sitzt der 41-jährige Ex-Mann der Getöteten in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, die Frau mit Messerstichen in Hals und Oberkörper an dem Sonntagnachmittag getötet zu haben.

Mehr als zweieinhalb Monate nach der Tat liegt nun das Ergebnis der chemisch-toxikologischen Untersuchung des Bluts des Tatverdächtigen vor: "Es wurde Cannabis im Blut des Mannes festgestellt", teilt Antje Gabriels-Gorsolke, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, auf Nachfrage mit. Es waren an dem Tag bei ihm also Drogen im Spiel.

Gefunden worden sei nun laut Gabriels-Gorsolke zudem ein Sachverständiger, der mit einem Gutachten zur Schuldfähigkeit des 41-Jährigen beauftragt wurde. Der 41-Jährige hat sich bisher noch überhaupt nicht zu den Geschehnissen an dem Sonntag geäußert.

Was war passiert?

Am 28. November rief der 41-Jährige bei der Polizei an. Es sei "etwas Schlimmes" passiert. Polizisten fanden in einer Wohnung in Bad Windsheim eine leblose Frau. Der Ex-Mann der 33-Jährigen wurde später festgenommen. Weil es an dem Abend vor dem Haus zu einer Ansammlung von Verwandten und Schaulustigen kam, rückte das Unterstützungskommando (USK) der Polizei an.

Wie und warum sich die Tat ereignete ist weiter nicht klar. Die Ermittlungen dauern noch an, erklärt Antje Gabriels-Gorsolke. Im Dezember waren Wohnungen noch einmal durchsucht worden, weiteres Beweismaterial sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft geht weiter von Totschlag aus.

Wann es zu einem möglichen Gerichtsverfahren kommen könnte, sei noch nicht absehbar. Die Oberstaatsanwältin sagte auch, dass das Schuldfähigkeits-Gutachten bei der Aufarbeitung so eines Tötungsdelikts die Regel sei.


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