
Fahrplanwechsel am 10. Dezember
Verkehrswende: Das 1-Euro-Ticket für die Fahrradmitnahme in Bayern kommt
Ab dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 steht Fahrgästen ein neues kostengünstiges Ticket zur Verfügung, mit dem sie ihr Rad in den meisten Regionalzügen und S-Bahnen im Freistaat mitnehmen können.
Das Bayerische SPNV-Ticket Rad - kurz BaSTi genannt - kostet lediglich einen Euro pro Fahrt, unabhängig von der Entfernung und der Anzahl der Umstiege.
Erhältlich ist das neue Fahrradticket sowohl an Fahrausweisautomaten als auch auf den Webseiten und in den Apps der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das neue Ticket war im zum 1. August 2023 in Kraft getretenen Bayerischen Radgesetz verankert worden. „Damit setzen wir auch einen weiteren Baustein unserer ÖPNV-Strategie 2030 um“, erklärt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU).
Erst ab 9 Uhr
Das neue Ticket ist von Montag bis Freitag allerdings nicht in der morgendlichen Hauptverkehrszeit gültig, sondern erst ab 9 Uhr. Im Zeitraum vom 15. März bis 3. Oktober gilt es zudem an Freitagen nur zwischen 9 und 12 Uhr, da die Züge an diesem Tag nachmittags besonders voll sind und dieser Trend durch das Deutschlandticket noch verstärkt worden ist.
An Wochenenden kann es ausschließlich im Winterhalbjahr (4. Oktober bis 14. März) genutzt werden, dann aber ganztägig. Einige Strecken sind von der Nutzung ausgeschlossen, darunter der Linienast Memmingen – Kißlegg – Lindau sowie die touristisch stark frequentierten Linien südöstlich von München: nach Salzburg über Rosenheim, nach Kufstein sowie nach Bayrischzell, Tegernsee und Lenggries.
Im Verkehrsverbund nicht gültig
Ebenfalls nicht gültig ist das neue Fahrrad-Ticket auf den stark ausgelasteten Fernverkehrsersatz-Linien von München nach Hof und Furth im Wald sowie im München-Nürnberg-Express. Für Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes gelten vorerst weiter ausschließlich die Ticketangebote des jeweiligen Verbundes. Zusammen mit den Verbünden und den Eisenbahnunternehmen strebt der Freistaat jedoch an, dass das Ticket bis zum Sommer 2024 auch für Zugfahrten innerhalb von Verkehrsverbünden anwendbar sein wird.
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