
Handy als Waffe
Wenn der Richter in die Schule kommt: Workshop in der Weißenburger Mittelschule
Basierend auf der Kampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“, die 2021 von der bayerischen Justiz und dem Kultusministerium ins Leben gerufen wurde, haben an der Mittelschule Weißenburg mehrere Workshops für die siebten und achten Jahrgangsstufen stattgefunden.
Initiiert wurden die Kurse von Jugendsozialarbeiterin Tina Sillinger. Durchgeführt wurden die Workshops von Christian Eichhorn, der Richter am Amtsgericht in Weißenburg ist und seit einiger Zeit diese Präventionsmaßnahme für Schulen anbietet.
Videos im Klassenchat
Worum ging‘s? Dass ein Handy zum Musikhören, Chatten oder Zocken benutzt werden kann, damit sind viele Schülerinnen und Schülern vertraut. Was allerdings oft ignoriert wird, ist die Tatsache, dass eben dieses Handy auf diversen Plattformen und in privaten Chats auch zur Verbreitung von Gewaltvideos, rassistischen Ideologien oder auch Kinderpornografie verwendet werden kann. „Zudem ist es ein Leichtes, mit Smartphones verbotene Aufnahmen zu machen, jemanden zu beleidigen oder illegale Downloads zu tätigen“, schreibt die Mittelschule in einem Pressetext.
Vor allem Kinder und Jugendliche seien sich oft über die strafbaren Inhalte und die darauffolgenden Konsequenzen nicht bewusst. In den Workshops beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler vor allem mit folgenden Fragestellungen: „Was passiert, wenn ich komische Fotos im Klassenchat erhalte? Oder diese weiterschicke? Welche Konsequenzen hat das? Wie kann ich mich schützen? Ab wann bin ich strafmündig? Wo finde ich Hilfe oder Unterstützung?“
Einmal im Netz, ...
Nach einem kurzen Einführungsvideo, das an das Thema heranführte, wurden mit den Jugendlichen verschiedene Verwendungsmöglichkeiten einer Handynutzung erarbeitet. „Zudem wurden die Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisiert, dass Inhalte, die einmal im Netz sind, dort für immer bleiben“, heißt es weiter im Pressetext.
Im Anschluss wurden anhand von Beispielen spezifische Fälle besprochen und beurteilt. Abschließend besprach Richter Eichhorn noch Strafverfolgungsmaßnahmen und Sanktionen im Jugendstrafrecht.
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