Stadt, Land, Wohnen: Hier gibt es günstige Grundstücke und niedrige Mieten

Wer bauen oder umziehen möchte, wirft oft einen Blick auf Vergleichswerte. Häuslebauern hilft dabei der sogenannte Bodenrichtwert , der auch auf unseren folgenden Grafiken als Grundlage dient. Er bezieht sich auf ein noch unbebautes, aber erschlossenes Grundstück. Allerdings können Grundstücke je nach Lage oder Beschaffenheit auch über oder unter diesem Preis verkauft werden. Hilfreich ist deshalb zusätzlich der sogenannte Verkehrswert, der sich auf ein spezielles Grundstück bezieht und in der Regel von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden kann.
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Wer bauen oder umziehen möchte, wirft oft einen Blick auf Vergleichswerte. Häuslebauern hilft dabei der sogenannte Bodenrichtwert, der auch auf unseren folgenden Grafiken als Grundlage dient. Er bezieht sich auf ein noch unbebautes, aber erschlossenes Grundstück. Allerdings können Grundstücke je nach Lage oder Beschaffenheit auch über oder unter diesem Preis verkauft werden. Hilfreich ist deshalb zusätzlich der sogenannte Verkehrswert, der sich auf ein spezielles Grundstück bezieht und in der Regel von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden kann. © Hans-Joachim Winckler

Bei Mietwohnungen gibt es den Miet(en)spiegel als Anhaltspunkt. Städte erstellen ihn meist zusammen mit Mieter- oder Vermieterverbänden mit der Hilfe von Fragebögen. Beantwortet werden sollen darin Fragen unter anderem zur Art, Größe, Ausstattung oder Lage der Wohnung. Berücksichtigt werden dafür jedoch nur Wohnungen, die nicht sozial gefördert werden und deren Mietvertrag nicht älter als vier Jahre ist. Kritiker bemängeln, dass der Mietenspiegel aus diesem Grund keine Durchschnittsmiete angibt. Abgesehen davon gibt es keine Verpflichtung, eine ortsübliche Vergleichsmiete zu erstellen. Kommunen, die nicht über dieses Instrument verfügen, können Mietpreise deshalb zum Beispiel nur auf Basis von Erfahrung schätzen. Oder, wie manche der folgenden Grafiken zeigen, keine Aussage treffen.
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Bei Mietwohnungen gibt es den Miet(en)spiegel als Anhaltspunkt. Städte erstellen ihn meist zusammen mit Mieter- oder Vermieterverbänden mit der Hilfe von Fragebögen. Beantwortet werden sollen darin Fragen unter anderem zur Art, Größe, Ausstattung oder Lage der Wohnung. Berücksichtigt werden dafür jedoch nur Wohnungen, die nicht sozial gefördert werden und deren Mietvertrag nicht älter als vier Jahre ist. Kritiker bemängeln, dass der Mietenspiegel aus diesem Grund keine Durchschnittsmiete angibt. Abgesehen davon gibt es keine Verpflichtung, eine ortsübliche Vergleichsmiete zu erstellen. Kommunen, die nicht über dieses Instrument verfügen, können Mietpreise deshalb zum Beispiel nur auf Basis von Erfahrung schätzen. Oder, wie manche der folgenden Grafiken zeigen, keine Aussage treffen. © Weber

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