Deutsche fordert 42.000 Euro Schadenersatz

Erkrankte Urlauberin klagt wegen Corona-Ausbruch in Ischgl: Gerichtsverhandlung gegen Hotelier

9.9.2022, 12:04 Uhr
Ski-Vergnügen mit Schattenseiten. Vor allem in den Après-Ski-Bars in Ischgl infizierten sich Anfang 2020 viele Urlauber.

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Ski-Vergnügen mit Schattenseiten. Vor allem in den Après-Ski-Bars in Ischgl infizierten sich Anfang 2020 viele Urlauber.

Die Schadenersatzprozesse um die Coronavirus-Ausbreitung im Ski-Ort Ischgl vor gut zweieinhalb Jahren werden nun auch gegen Vertreter der Tourismusbranche geführt. Am 9. September wird im Wiener Landgericht für Zivilrecht erstmals ein Fall verhandelt, bei dem nicht nur die Republik Österreich, sondern auch ein Hotelier aus dem Tiroler Alpenort verklagt worden ist.

Eine Frau aus Deutschland, deren Herkunft nicht genauer angegeben wird, fordert 42.000 Euro, nachdem sie im März 2020 in Ischgl Urlaub gemacht hat und schwer an Covid-19 erkrankte.

Bisher schon 80 Klagen von Urlaubern und Hinterbliebenen

Nach Angaben des Verbraucherschutzvereins, der diese Klage und andere Klagen unterstützt, erkundigte sich die Frau vor ihrer Anreise bei dem Hotel, ob es in Ischgl ein Problem mit Covid-19 gebe. Laut dem Verein soll das Hotel die Frau falsch über die Gefahr einer Ansteckung informiert haben. Außerdem wird der Republik Österreich - wie auch schon in Dutzenden anderen Fällen - vorgeworfen, im Umgang mit Covid-19 versagt und zur Ausbreitung in Europa beigetragen zu haben. Die Rechtsvertretung des Staates hat keine Fehler eingeräumt.

Bisher wurden mindestens ähnliche 80 Klagen von erkrankten Urlaubern und Hinterbliebenen eingereicht. Das Landgericht Wien hat eine Reihe davon abgewiesen. Für die Corona-Opfer besteht trotzdem noch Hoffnung, denn seit Ende Juli hat ein Berufungsgericht 25 dieser Entscheide aufgehoben. Die Begründung: Das Land Tirol habe im März 2020 in einer Mitteilung bereits bekannte Infektionsfälle unter Urlaubern in Ischgl verschwiegen. Nun gehen die Fälle zurück an das Landgericht, das feststellen muss, ob die betroffenen Urlauber diese Mitteilung kannten und darauf vertrauten.