Die wichtigsten Neuerungen

Bußgelder, Führerschein-Umtausch, Maskenpflicht: Das ändert sich 2022 für Autofahrer

30.12.2021, 10:28 Uhr
Im Jahr 2022 müssen Autofahrer einige neue Regeln beachten. Eine der wichtigsten Änderungen kam sogar schon kurz vor dem Jahreswechsel: Bereits seit dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog, der insbesondere den Schutz von Fußgängern und Radfahrern verstärken soll. Im allgemeinen Halte- oder Parkverbot steigt das Bußgeld von zuvor maximal 15 Euro auf 25 Euro; wer dort über eine Stunde steht und dabei andere behindert, zahlt 50 statt bisher 35 Euro. Das unberechtigte Nutzen von Parkplätzen für Schwerbehinderte sowie für Car-Sharing und Elektroautos kostet jetzt 55 Euro, ebenso das Parken in zweiter Reihe.  Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Strafen deutlich gestiegen. Wer zum Beispiel innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, zahlt statt bisher 35 nun 70 Euro. Wer mit 91 km/h statt mit Tempo 50 durch die Stadt rast, musste früher 200 Euro zahlen, jetzt sind es 400 Euro. Eine Geldbuße von 200 bis 320 Euro kann das Nichtbilden oder das unbefugte Nutzen einer Rettungsgasse kosten, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wer als Autoposer mit unnützem Herumfahren und unnötigem Lärm auf sich aufmerksam macht, musste bisher mit einer Geldbuße von 20 Euro rechnen, inzwischen werden bis zu 100 Euro fällig.
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Höhere Bußgelder

Im Jahr 2022 müssen Autofahrer einige neue Regeln beachten. Eine der wichtigsten Änderungen kam sogar schon kurz vor dem Jahreswechsel: Bereits seit dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog, der insbesondere den Schutz von Fußgängern und Radfahrern verstärken soll. Im allgemeinen Halte- oder Parkverbot steigt das Bußgeld von zuvor maximal 15 Euro auf 25 Euro; wer dort über eine Stunde steht und dabei andere behindert, zahlt 50 statt bisher 35 Euro. Das unberechtigte Nutzen von Parkplätzen für Schwerbehinderte sowie für Car-Sharing und Elektroautos kostet jetzt 55 Euro, ebenso das Parken in zweiter Reihe. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Strafen deutlich gestiegen. Wer zum Beispiel innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, zahlt statt bisher 35 nun 70 Euro. Wer mit 91 km/h statt mit Tempo 50 durch die Stadt rast, musste früher 200 Euro zahlen, jetzt sind es 400 Euro. Eine Geldbuße von 200 bis 320 Euro kann das Nichtbilden oder das unbefugte Nutzen einer Rettungsgasse kosten, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wer als Autoposer mit unnützem Herumfahren und unnötigem Lärm auf sich aufmerksam macht, musste bisher mit einer Geldbuße von 20 Euro rechnen, inzwischen werden bis zu 100 Euro fällig. © imago images/Jochen Tack, NN

Eine Maskenpflicht im Auto ist bislang nicht in Sicht, aber künftig sollen zwei Exemplare im Verbandskasten bereitliegen, um etwa bei Hilfsmaßnahmen Schutz vor einer Corona-Infektion zu bieten. So ist es in einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vorgesehen, der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist aber noch nicht bekannt. Gleiches gilt für die Frage nach einem Bußgeld bei Verstößen. Aktuell sind beim Fehlen einer Erste-Hilfe-Ausrüstung fünf Euro fällig.
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Maskenpflicht - aber nur für den Verbandskasten

Eine Maskenpflicht im Auto ist bislang nicht in Sicht, aber künftig sollen zwei Exemplare im Verbandskasten bereitliegen, um etwa bei Hilfsmaßnahmen Schutz vor einer Corona-Infektion zu bieten. So ist es in einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vorgesehen, der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist aber noch nicht bekannt. Gleiches gilt für die Frage nach einem Bußgeld bei Verstößen. Aktuell sind beim Fehlen einer Erste-Hilfe-Ausrüstung fünf Euro fällig. © imago images/photothek

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde die CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen eingeführt, um den Umstieg auf klimaschonendere Antriebe attraktiver zu machen. Der Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 führte zu einem Aufschlag von rund 7 Cent pro Liter bei Benzin und etwa 8 Cent bei Diesel. Zum Jahreswechsel wird der CO2-Preis nun von 25 auf 30 Euro pro Tonne erhöht, was den Preisaufschlag um etwa 1,5 Cent auf insgesamt rund 8,4 Cent bei Benzin und etwa 9,5 Cent für Diesel erhöhen dürfte. Die Entwicklung der Spritpreise ist jedoch von zahlreichen Faktoren abhängig, insbesondere von der geförderten Menge Rohöl und der globalen Konjunkturentwicklung. Daher lassen sich die Tankstellenpreise für 2022 nicht vorhersagen. Zur Entlastung von Berufspendlern stieg die Pendlerpauschale bei der Einführung der CO2-Bepreisung 2021 von 30 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer, ab 2024 sollen weitere Erhöhungen bis auf 38 Cent folgen.
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Steigende CO2-Preise

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde die CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen eingeführt, um den Umstieg auf klimaschonendere Antriebe attraktiver zu machen. Der Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 führte zu einem Aufschlag von rund 7 Cent pro Liter bei Benzin und etwa 8 Cent bei Diesel. Zum Jahreswechsel wird der CO2-Preis nun von 25 auf 30 Euro pro Tonne erhöht, was den Preisaufschlag um etwa 1,5 Cent auf insgesamt rund 8,4 Cent bei Benzin und etwa 9,5 Cent für Diesel erhöhen dürfte. Die Entwicklung der Spritpreise ist jedoch von zahlreichen Faktoren abhängig, insbesondere von der geförderten Menge Rohöl und der globalen Konjunkturentwicklung. Daher lassen sich die Tankstellenpreise für 2022 nicht vorhersagen. Zur Entlastung von Berufspendlern stieg die Pendlerpauschale bei der Einführung der CO2-Bepreisung 2021 von 30 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer, ab 2024 sollen weitere Erhöhungen bis auf 38 Cent folgen. © Sven Hoppe/dpa

Mit dem Jahreswechsel gibt es wieder Änderungen bei den Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung. Die neuen Einstufungen der Typklasse aufgrund der Schadensbilanzen der vergangenen Jahre betreffen rund ein Viertel der Autofahrer, etwa elf Millionen Personen. Für mehr als sieben Millionen von ihnen wird es teurer, weil für sie künftig höhere Typklassen gelten, gute vier Millionen fahren mit der Neueinstufung günstiger. Bei den Regionalklassen spielt die Entwicklung der Schäden in den verschiedenen Regionen eine Rolle: Wo die Zahl der Unfälle und Schäden zunimmt, steigen auch die Beiträge zur Kfz-Versicherung. Rund fünf Millionen Fahrzeughalter müssen 2022 höhere Beiträge zahlen, für gute vier Millionen werden sie günstiger.
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Änderungen bei der Kfz-Versicherung

Mit dem Jahreswechsel gibt es wieder Änderungen bei den Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung. Die neuen Einstufungen der Typklasse aufgrund der Schadensbilanzen der vergangenen Jahre betreffen rund ein Viertel der Autofahrer, etwa elf Millionen Personen. Für mehr als sieben Millionen von ihnen wird es teurer, weil für sie künftig höhere Typklassen gelten, gute vier Millionen fahren mit der Neueinstufung günstiger. Bei den Regionalklassen spielt die Entwicklung der Schäden in den verschiedenen Regionen eine Rolle: Wo die Zahl der Unfälle und Schäden zunimmt, steigen auch die Beiträge zur Kfz-Versicherung. Rund fünf Millionen Fahrzeughalter müssen 2022 höhere Beiträge zahlen, für gute vier Millionen werden sie günstiger. © HUK Coburg

Die alten Lappen werden aussortiert: Bis 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt wurden. Denn seitdem gibt es bereits den einheitlichen Führerschein der Europäischen Union, eine fälschungssichere Karte. Sie hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kostet 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Der Umtausch verläuft schrittweise, nach und nach werden die verschiedenen Jahrgänge dazu aufgefordert. Bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrers entscheidend, nicht das Jahr der Ausstellung des Führerscheins. Bis zum 19. Januar 2022 muss die Altersklasse von 1953 bis 1958 getauscht haben. Dann sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, ihre Frist endet am 19. Januar 2023. Wer vor 1953 geboren ist, hat dagegen länger Zeit - bis 2033.
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Umtausch alter Führerscheine

Die alten Lappen werden aussortiert: Bis 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt wurden. Denn seitdem gibt es bereits den einheitlichen Führerschein der Europäischen Union, eine fälschungssichere Karte. Sie hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kostet 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Der Umtausch verläuft schrittweise, nach und nach werden die verschiedenen Jahrgänge dazu aufgefordert. Bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrers entscheidend, nicht das Jahr der Ausstellung des Führerscheins. Bis zum 19. Januar 2022 muss die Altersklasse von 1953 bis 1958 getauscht haben. Dann sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, ihre Frist endet am 19. Januar 2023. Wer vor 1953 geboren ist, hat dagegen länger Zeit - bis 2033. © imago images/Manngold, NN

Am 6. Juli 2022 wird eine EU-Verordnung über Assistenzsysteme für alle Autohersteller verpflichtend, die künftig in Neuwagen serienmäßig eingebaut sein müssen. Dazu zählt ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, der den Fahrer bei überhöhter Geschwindigkeit warnt. Ein Notbremsassistent in Autos und leichten Nutzfahrzeugen kann Gefahren erkennen und selbstständig das Fahrzeug bremsen. Der Notfall-Spurhalteassistent ist eine Erweiterung des bereits verwendeten Spurhalteassistenten und kann in Gefahrensituationen stark einlenken. Weitere Sicherheitssysteme sind der Müdigkeitswarner, eine Schnittstelle zur Einrichtung einer Alkohol-Wegfahrsperre, ein Rückfahrassistent sowie eine „Black Box“ – dieser Unfalldatenspeicher ist aus Datenschutzgründen umstritten.
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Neue Sicherheitssysteme

Am 6. Juli 2022 wird eine EU-Verordnung über Assistenzsysteme für alle Autohersteller verpflichtend, die künftig in Neuwagen serienmäßig eingebaut sein müssen. Dazu zählt ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, der den Fahrer bei überhöhter Geschwindigkeit warnt. Ein Notbremsassistent in Autos und leichten Nutzfahrzeugen kann Gefahren erkennen und selbstständig das Fahrzeug bremsen. Der Notfall-Spurhalteassistent ist eine Erweiterung des bereits verwendeten Spurhalteassistenten und kann in Gefahrensituationen stark einlenken. Weitere Sicherheitssysteme sind der Müdigkeitswarner, eine Schnittstelle zur Einrichtung einer Alkohol-Wegfahrsperre, ein Rückfahrassistent sowie eine „Black Box“ – dieser Unfalldatenspeicher ist aus Datenschutzgründen umstritten. © Carsten Rehder/dpa

Alle Fahrzeuge mit einer braunen Tüv-Plakette müssen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung. Den betreffenden Monat zeigt die oben stehende Zahl auf der Prüfplakette an. Nach bestandener HU bekommen die Fahrzeuge in diesem Jahr eine grüne Plakette und müssen 2024 wieder untersucht werden.
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Tüv-Hauptuntersuchung

Alle Fahrzeuge mit einer braunen Tüv-Plakette müssen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung. Den betreffenden Monat zeigt die oben stehende Zahl auf der Prüfplakette an. Nach bestandener HU bekommen die Fahrzeuge in diesem Jahr eine grüne Plakette und müssen 2024 wieder untersucht werden. © Christoph Schmidt, dpa

Bei Hybridfahrzeugen werden die Förderbedingungen 2022 verschärft. Plug-in-Hybride müssen künftig eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben, bisher waren es nur 40 Kilometer.
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Förderung von Elektro-Antrieben

Bei Hybridfahrzeugen werden die Förderbedingungen 2022 verschärft. Plug-in-Hybride müssen künftig eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben, bisher waren es nur 40 Kilometer. © Citroën, NN