
Betriebsrenten lohnen nicht immer
Experten geben Tipps: Wie attraktiv ist betriebliche Altersvorsorge?
Betriebsrenten (bAV) haben in deutschen Unternehmen Tradition. Lange Zeit waren sie freiwillige Zusatzleistungen der Arbeitgeber. Heute haben alle Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, so die Deutsche Rentenversicherung. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss – wenn keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen – einen bestimmten Betrag vom Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden, die sogenannte Entgeltumwandlung. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können aber auch ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden oder aus dem Nettoentgelt (Riester-Rente) stammen. Der Arbeitgeber kann zwischen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung wählen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage/Pensionszusage oder Unterstützungskasse.
Doch lohnt sich eine Betriebsrente mit Blick auf den Schaden, den die Direktversicherungsgeschädigten mit Altverträgen vor 2002 haben?
Die Antwort lautet ja, aber...
Die Verbraucherzentrale sagt: "Zahlt Ihr Arbeitgeber die bAV allein, ist alles klar: Nehmen Sie die zusätzliche Absicherung mit."
Ansonsten gilt:
- Wenn eine geringe Rente erwartet wird oder befürchtet wird, später auf Grundsicherung angewiesen zu sein, kann eine betriebliche Altersvorsorge Sinn machen.
- Wer schon weiß, häufiger den Job zu wechseln oder eine Selbstständigkeit plant, sollte sich den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge gut überlegen.
- Rentabel ist die betriebliche Altersvorsorge nur, wenn sich der Arbeitgeber beteiligt. Verhandeln Sie: Er sollte 20, besser 30 Prozent zu Ihrer bAV zuschießen – schließlich spart auch er Sozialabgaben.
- Fragen Sie nach den Kosten und lassen Sie sich ein Angebot aushändigen, das konkrete Angaben über die Höhe der Kosten bei Abschluss und für die laufende Verwaltung enthält.
- Informieren Sie sich über die Höhe des zu erwartenden Rentenverlusts bei der gesetzlichen Rente.
Darüber hinaus sollte man sich klar sein, dass bei der monatlichen Auszahlung der volle Beitragssatz an die Krankenkasse und die Pflegeversicherung sowie Steuern anfallen. Bei einer Kapitalzahlung müssen Sozialabgaben für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren gezahlt werden - diese werden monatlich vom Konto abgebucht. Durch den monatlichen Freibetrag für Betriebsrentenempfänger, der 2023 bei 169,75 Euro liegt, spart dieser circa 25 Euro im Monat an Krankenkassenbeiträgen.
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