Insolventer Stromanbieter

Frist endet am 3. April: So kommen Jura-Strom-Kunden an ihr Geld

Robin Walter

Volontär

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25.3.2024, 11:07 Uhr
Nach der Insolvenz eines Neumarkter Stromanbieters haben frühere Kunden nur noch wenig Zeit, um offene Geldforderungen zu stellen.

© Collage: Silas Stein/dpa, Patrick Pleul/dpa Nach der Insolvenz eines Neumarkter Stromanbieters haben frühere Kunden nur noch wenig Zeit, um offene Geldforderungen zu stellen.

Schon Ende 2022 musste der Neumarkter Energieversorger Jura Power mit seiner Marke Jura Strom seine Leistungen einstellen. Ein Jahr später meldete das Unternehmen (wie berichtet) Insolvenz an. Ehemalige Kunden haben jetzt nur noch wenige Tage Zeit, um Geld zurückzufordern.

Immer wieder klagten Kunden in der Vergangenheit darüber, dass Jura Strom zu viel bezahlte Abschläge nicht zurückgezahlt habe. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu, dass immer noch zahlreiche Beschwerden von Kunden eingehen, die keine Schlussrechnungen bekommen haben sollen und auf die Auszahlung ihrer Guthaben warten würden. Jetzt müssen Betroffene selbst aktiv werden und ihre Forderungen stellen.

So kommen Kunden an ihr Geld

Bis zum 3. April können frühere Jura-Strom-Kunden offene Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Betroffene müssen sich schriftlich an den Insolvenzverwalter richten. Die Anschrift des zuständigen Rechtsanwalts lautet: Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg.

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