Ab 1. Mai gibt es strengere Regeln für Biomüll: Wenn mehr als drei Prozent Fremdstoffe wie Plastik enthalten sind, bleibt die Tonne stehen - und Bußgelder sind möglich.
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Ab 1. Mai gibt es strengere Regeln für Biomüll: Wenn mehr als drei Prozent Fremdstoffe wie Plastik enthalten sind, bleibt die Tonne stehen - und Bußgelder sind möglich.

Hohe Bußgelder möglich

Strengere Regeln für Biomüll ab 1. Mai: Das müssen Sie beachten

Kartoffelschalen, altes Brot und Gartenabfälle: Sie landen auf dem Kompost oder in der Biomüll-Tonne. Über die Biotonne sind in Bayern im Jahr 2023 rund 758.000 Tonnen Biomüll gesammelt worden, wie das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) in seiner Statistik veröffentlicht. Das sind 56,6 Kilogramm pro Kopf.

Grundsätzlich seien biologisch abbaubare Abfälle aller Art in der Biotonne gut aufgehoben, heißt es im Abfallratgeber des LfU. Doch nicht überall dürften etwa Knochen oder rohe Fleischabfälle in die Biotonne. Welche Abfälle rein dürfen, lasse sich im Abfallkalender nachlesen oder über die Abfallberatung und Online-Informationsangebote des örtlichen Entsorgers in Erfahrung bringen.

Keine Plastiktüten in den Biomüll

Um den Anteil an „Störstoffen“ wie Plastik (dazu gehören laut LfU auch die vermeintlich „kompostierbaren“ Plastiktüten), Metall oder Glas im Bioabfall zu verringern, tritt ab 1. Mai 2025 eine neue Bioabfallverordnung in Kraft: Ziel ist, die Fremdstoffe auf maximal ein Prozent zu minimieren. Wer ab dem Zeitpunkt mehr als drei Prozent störenden Abfall in der Tonne entsorgt, muss mit Konsequenzen und Bußgelder von bis zu 2500 Euro rechnen.

Schon jetzt werden in einigen Orten erste Kontrollen durchgeführt, auch in Nürnberg. Um zu erkennen, ob der Müll Störstoffe enthält, wird die Tonne beispielsweise von Mitarbeitern der Entsorgungsunternehmen gesichtet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Tonnen durch Detektoren in den Fahrzeugen auf Metalle zu untersuchen.

Werden zu viele Fremdstoffe in der Tonne entdeckt, wird diese - auch bereits jetzt - einfach stehen gelassen und erst dann mitgenommen, wenn der falsch getrennte Müll richtig entsorgt worden ist. In Nürnberg werden an die Biotonnen bei Fehlbefüllungen gelbe und rote Wimpel angebracht. Ab Mai sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz nun auch Bußgelder vor - bei besonders schweren Gesetzesverstößen in der Mülltrennung von bis zu 2500 Euro Strafe.

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