Steuern vermeiden

Wegen steigender Zinsen: Sparer sollten jetzt noch Freistellungsaufträge anpassen

vnp

Politik und Wirtschaft

E-Mail zur Autorenseite

11.12.2023, 06:00 Uhr
Wegen der steigenden Zinsen, sollten Sparer ihre Freistellungsaufträge anpassen - sonst drohen Steuern auf Kapitalerträge.

© Fredrik von Erichsen, NN Wegen der steigenden Zinsen, sollten Sparer ihre Freistellungsaufträge anpassen - sonst drohen Steuern auf Kapitalerträge.

Die Zeiten von Null- und Niedrigzinsen sind zum Glück vorbei. Wer Geld anlegt, kann sich über steigende Zinsen freuen. Allerdings bleiben Kapitalerträge bei Alleinstehenden nur bis zu 1000 Euro pro Jahr steuerfrei, bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Dafür gibt es den Sparerfreibetrag.

Zum Jahresende sollten Sparer ihre erteilten Freistellungsaufträge prüfen und gegebenenfalls anpassen. Darauf macht die Universa aufmerksam. Sonst werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Und das kann schnell gehen: Bei einem Zins von zwei Prozent bleiben bei einem Alleinstehenden Kapitalanlagen bis 50.000 Euro steuerfrei, bei drei Prozent 33.333 Euro und bei vier Prozent gerade einmal 25.000 Euro, errechnet die Versicherung mit Sitz in Nürnberg.

Wer bei der Prüfung feststellt, dass die Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag von 1000 Euro pro Person liegen und sein Geld nicht unbedingt verfügbar braucht, kann es auch steueroptimiert in eine private Rentenversicherung investieren. Dort bleibt der Wertzuwachs während der Sparphase steuerfrei: "Wurde der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen, bleibt bei einer Kapitalabfindung der halbe Ertrag – das ist die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen – ebenfalls steuerfrei", erklären die Experten der Universa.

Wer lieber eine lebenslange Rentenzahlung wünscht, muss der Versicherung zufolge nur einen niedrigen Ertragsanteil versteuern. Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt dieser zum Beispiel 17 Prozent. Das heißt, von einer Zusatzrente von 100 Euro monatlich bleiben 83 Euro steuerfrei und nur 17 Euro müssen als Ertrag bei der Einkommensteuererklärung versteuert werden.

Keine Kommentare