Versicherung

Wer zahlt, wenn die Tasche oder der Rucksack geklaut wurde?

Stefanie Banner

Politik und Wirtschaft

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4.3.2024, 11:00 Uhr
Ein Junge stiehlt eine Geldbörse aus der Handtasche. Kann man Diebstahl versichern?

© Achim Scheidemann, NN Ein Junge stiehlt eine Geldbörse aus der Handtasche. Kann man Diebstahl versichern?

Die Antwort gibt die Universa-Versicherung mit Sitz am Nürnberger Rathenauplatz: Die Hausratversicherung leistet bei klassischen Gefahren wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub. "Raub setzt allerdings voraus, dass der Täter mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben die Tasche weggenommen hat", erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl.

Einfacher Diebstahl ist normalerweise nicht mitversichert

Einfacher Diebstahl ist demnach in der Hausratpolice normalerweise nicht mitversichert. Doch es gebe neuere Tarife, die oftmals eine Leistungserweiterung für Taschendiebstahl anbieten: "Voraussetzung ist allerdings meist, dass die Tasche oder der Geldbeutel am Körper getragen wurde", sagt Bösl. Dann bestehe Versicherungsschutz bei Diebstahl einer Tasche oder eines Rucksacks inklusive Inhalt sowie bei Entwendung des Geldbeutels aus der Hosentasche.

Auch Trickdiebstahl infolge von Täuschung ist laut der Expertin in neueren Tarifen mittlerweile vereinzelt versichert. Ein Umstieg oder Wechsel in leistungsstärkere Tarife sei normalerweise problemlos möglich. Bösl empfiehlt: Generell sollte jeder Diebstahl sofort bei der Polizei angezeigt und der Versicherung gemeldet werden, gestohlene EC- und Kreditkarten sollten unverzüglich gesperrt werden.

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