Vier Kreuzchen: So klappt es mit der Wahl in Fürth

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8.10.2023, 09:10 Uhr
Wer zieht ins Maximilianeum in München ein, Sitz des Bayerischen Landtags? Darüber entscheiden die Wählerinnen und Wähler an diesem Sonntag.

© Foto: Marc Müller/dpa Wer zieht ins Maximilianeum in München ein, Sitz des Bayerischen Landtags? Darüber entscheiden die Wählerinnen und Wähler an diesem Sonntag.

So viele Abgeordnete gibt es in Bayern

Eigentlich wären es 180, doch aktuell sitzen im bayerischen Landtag insgesamt 205 Abgeordnete. Stadt und Landkreis Fürth gehören zu zwei von 91 Stimmkreisen im Freistaat, in denen jeweils ein Direktkandidat ins Maximilianeum gewählt wird. Die übrigen 89 kommen über die Listen der Parteien in den sieben Wahlkreisen in den Landtag, die Bayerns Regierungsbezirken entsprechen.

Außerdem sind da die Überhangmandate, sie entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Stimmkreisen gewinnt, als ihr durch ihren Anteil an der Gesamtstimmenzahl zustehen. Sie darf diese Sitze behalten. Die übrigen Parteien erhalten Ausgleichsmandate. Deshalb steigt die Gesamtzahl der Abgeordneten also auf über 180.

Wer bekommt wie viele Mandate?

Wie viele Parlamentarier jedem bayerischen Bezirk zustehen, resultiert aus dessen Einwohnerzahlen. Mittelfranken schickt demnach 24 Abgeordnete nach München, die Hälfte davon per Direktmandat. Zum Vergleich: In Oberfranken und der Oberpfalz sind es jeweils 16, das besonders bevölkerungsreiche Oberbayern bekommt mit stolzen 61 Parlamentariern das größte Kontingent zugesprochen.

Zwölf Listen und vier Stimmzettel

In den beiden hiesigen Stimmkreisen hat der Bürger, wie überall im Freistaat, am Sonntag von 8 bis 18 Uhr die Qual der Wahl: Um den Einzug in den Landtag bewerben sich zwölf Listen – von der CSU bis hin zu Splittergruppen wie der "Tierschutzpartei". In beiden Stimmkreisen gehen zudem je zwölf Direktkandidaten ins Rennen. Für den Bezirkstag – das mittelfränkische Regionalparlament, das ebenfalls am Sonntag gewählt wird – bewerben sich zwölf Parteien und Direktkandidaten.

Jeder Wahlberechtigte kann am Sonntag jeweils ein Kreuzchen auf jedem der vier Zettel machen. Die Unterlagen für die Landtagswahl sind dank der Farben leicht von jenen der Bezirkswahl zu unterscheiden: Weiß steht für den Landtag, Blau für den Bezirkstag.

Wo muss man seine Kreuzchen machen?

Bei den Direktkandidaten – das sind die Zettel, über denen Erststimme steht – ist ganz einfach einer der Bewerber anzukreuzen. Alles andere macht das Votum ungültig. Bei der Zweitstimme kann ebenfalls ein Bewerber aus einer der Listen gewählt werden. Allerdings tauchen hier die Direktkandidaten des jeweiligen Stimmkreises nicht auf; für sie können nur die Wähler aus allen anderen mittelfränkischen Stimmkreisen votieren. Mit der Zweitstimme können die Wähler auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb einer Liste nehmen. Bewerber mit vielen Stimmen können so nach vorne katapultiert werden und haben bessere Chancen, in den Land- oder Bezirkstag einzuziehen.

Bei den Zweitstimmen gibt es zudem ein Kuriosum: Wer ein Kreuz im Kopfkasten des Listenvorschlags macht, obwohl dort im Gegensatz zu anderen Wahlen kein kleiner Kreis für die Stimmabgabe vorgesehen ist, oder wer innerhalb ein und derselben Liste mehrere Bewerber ankreuzt, macht sein Votum dadurch nicht ungültig. Die Stimme wird dennoch als Stimme für die jeweilige Partei gewertet. Aber Vorsicht: Kreuzchen bei verschiedenen Listen sind nicht erlaubt.

Das sind die beiden hiesigen Stimmkreise

Die beiden hiesigen Stimmkreise haben ganz erheblich von der Reform von 2006 profitiert. Denn weil damals der Stadt Fürth auch die großen Landkreisstädte Zirndorf, Oberasbach und Stein zugeschlagen wurden, steht hier nun ein weit größeres Stimmenpotenzial zur Verfügung: 2018 waren hier knapp 131.000 Frauen und Männer wahlberechtigt – davon rund 87.000 Fürtherinnen und Fürther –, damit war der Stimmkreis 509 der zweitgrößte in Mittelfranken.

Dicht gefolgt vom Stimmkreis 510, dem neben dem Kreis Neustadt-Bad Windsheim die restlichen elf Kommunen des Landkreises Fürth angehören. Das erhöht natürlich die Chancen der Kandidaten, dank vieler potenzieller Wählerstimmen in der Listenreihung weiter vorn zu landen.

So werden die Sitze verteilt

Wie viele der 24 mittelfränkischen Sitze eine Partei erhält, hängt von ihrem prozentualen Ergebnis ab. Bekommt beispielsweise eine Partei 33 Prozent der Stimmen, hat sie Anspruch auf ein Drittel, also acht Mandate. Anders als bei der Bundestagswahl zählt übrigens nicht nur die Zweitstimme – vielmehr werden bei der Landtagswahl Voten für die Direktkandidaten und die Zweitstimmen zum Gesamtergebnis der Partei addiert. Im Klartext: Die Erststimmen der unterlegenen Direktkandidaten sind nicht "verloren".

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