Leinenzwang für große Hunde

Neue Regeln für Vierbeiner in Nürnberg: Hier gilt ab sofort Leinenpflicht

28.4.2023, 12:00 Uhr
Neue Regeln: Größere Hunde müssen nun unter anderem innerhalb des Altstadtrings angeleint werden. 

© imago images/IPA Photo, NNZ Neue Regeln: Größere Hunde müssen nun unter anderem innerhalb des Altstadtrings angeleint werden. 

Für Hunde gilt in Nürnberg in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets eine Leinenpflicht. Im März hat der Stadtrat die Hundehaltungsverordnung neu erlassen. Darin sind Änderungen der Leinenpflicht insbesondere für größere Hunde vorgesehen.

Für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern gelten demnach neue Regelungen. Einen Leinenpflicht besteht für sie nun auch in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings. In allen ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesamten Stadtgebiet und in der Königstorpassage müssen Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern weiterhin an der Leine geführt werden. Für so genannte Listenhunde besteht eine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Hundefreilaufzonen.

Regelungen für kleinere Hunde bleiben bestehen

Für alle anderen Hunde gilt die Leinenpflicht nach wie vor in Grünanlagen außerhalb der ausgewiesenen Hundefreilaufzonen, auf Wochen- und Jahrmärkten und in den Naturschutzgebieten Hainberg und Föhrenbuck. Im Naturschutzgebiet Pegnitztal-Ost gilt der Leinenzwang auf Mähwiesen während der Aufwuchszeit von 1. März bis 30. September, auf Weideflächen während der Brutzeit von 1. April bis 30. Juni und während der Beweidung. In sämtlichen Gebieten mit Leinenzwang muss die Hundeleine reißfest und darf höchstens 120 Zentimeter lang sein.

Grundsätzlich nicht mitgeführt werden dürfen Hunde - mit Ausnahme von Behindertenbegleitung - auf und im näheren Umfeld von Kinderspielplätzen, abgegrenzten Bolzplätzen, an und in Wasseranlagen, Brunnenanlagen, auf Liegewiesen und in Pflanzbeeten der Grünanlagen und bei durch Beschilderung angeordnetem Mitführungsverbot. Verboten sind Hunde auch auf städtischen Friedhöfen, im Tiergarten, in städtischen Bädern, auf dem Frühlings- und Herbstvolksfest, im Stadion und auf dem städtischen Großmarkt.

Weitere Informationen zum Halten von Hunden in der Stadt sind zu finden unter https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/leinenpflicht_mitfuehrverbot.html.