Arbeitsniederlegung am Montag

Streik am Flughafen Nürnberg: Airlines streichen über 30 Abflüge

Azeglio Elia Hupfer

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

26.3.2023, 15:28 Uhr
Auch Reisende von und nach Nürnberg sind von den Warnstreiks am Montag betroffen.

© Daniel Karmann, NN Auch Reisende von und nach Nürnberg sind von den Warnstreiks am Montag betroffen.

Verdi und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) rufen für Montag zu umfassenden Warnstreiks auf. Nach der großen Streikankündigung waren die Folgen für den Flughafen Nürnberg zunächst unklar. "Welche Flüge konkret betroffen sein werden, wird sich entweder im Laufe des Wochenendes oder dann letztendlich am Montag zeigen", erklärte ein Sprecher des Flughafens am Freitag. Stand Sonntagvormittag ist klar: Fast alle Ankünfte und Abflüge am Montag wurden von den Fluggesellschaften abgesagt.

Von 34 geplanten Abflügen sollen Stand Sonntagnachmittag noch zwei stattfinden. Einzig die Flüge nach Bukarest (W6 3102) um 16.40 Uhr und Tirana (W6 3882) um 20.25 Uhr wurden bisher nicht annulliert. Bei den Ankünften ergibt sich ein ähnliches Bild: Von 35 Ankünften wurden 31 gestrichen. Über das Online-Portal des Nürnberger Flughafens können sich Fluggäste über den Status ihrer Flüge informieren. Sobald ein Flugausfall feststeht, informieren auch die Fluggesellschaften ihre Passagiere.

Flughafen München steht zwei Tage still

Am Münchner Flughafen hat der Warnstreik bereits begonnen. Das bestätigte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi am frühen Sonntagmorgen. Für voraussichtlich rund 200.000 Fluggäste bedeutet das, dass sie den zweitgrößten deutschen Flughafen am Sonntag und Montag entgegen ihrer ursprünglichen Reisepläne nicht nutzen können. Der reguläre Flugbetrieb wird wegen des Verdi-Warnstreiks in der Gepäckabfertigung und bei den Sicherheitsdiensten an beiden Tagen ausgesetzt.

Betroffen sind nach Angaben der Flughafengesellschaft insgesamt rund 1500 Verbindungen. Starts und Landungen sind demnach nur für humanitäre Flüge im Notbetrieb möglich.

Diese Rechte haben Flugreisende

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten - etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Kommt sie der Aufforderung nicht nach, könnten Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Fluggesellschaft hinterher in Rechnung stellen.

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen - Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern.

Der Artikel wurde zuletzt am 26. März um 15.28 Uhr aktualisiert.

Verwandte Themen


Keine Kommentare