Landtagswahl 2023

Wie viele Stimmen hat man bei der Landtagswahl - und wie sehen die Stimmzettel aus?

Stefan Besner

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8.10.2023, 16:30 Uhr
So sehen die beiden Stimmzettel für die Landtagswahl aus, hier für den Stimmkreis Nürnberg-Ost. Oben liegt der kleine Stimmzettel für die Direktkandidaten (Erststimme), unten der große Stimmzettel für die Listenkandidaten (Zweitstimme). 

© Foto: Michael Matejka So sehen die beiden Stimmzettel für die Landtagswahl aus, hier für den Stimmkreis Nürnberg-Ost. Oben liegt der kleine Stimmzettel für die Direktkandidaten (Erststimme), unten der große Stimmzettel für die Listenkandidaten (Zweitstimme). 

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Abstimmen können die Wähler am Wahltag in ihrem Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Die entsprechenden Informationen stehen auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte im Vorfeld mit der Post bekommen hat. Doch wie füllt man den Wahlzettel richtig aus? Wie viele Kreuzchen sind zu setzen und bei welchen Fehlern wird der Stimmzettel ungültig?

Mit der Abgabe seiner Stimmen kann jeder Wahlberechtigte darüber entscheiden, wer im nächsten Landesparlament als Abgeordneter sitzt. Man wählt bei einer Landtagswahl also nicht direkt den Ministerpräsidenten. Dieser wird von den Abgeordneten bestimmt.

Jedes der 16 deutschen Bundesländer hat eine eigene Landesvertretung, die von Land zu Land unterschiedlich heißen kann: Häufig wird der Begriff "Landtag" benutzt, in Berlin ist es das "Abgeordnetenhaus", in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen die "Bürgerschaft". In Bayern spricht man vom Landtag. Derzeit bilden die CSU und die Freien Wähler die Regierung im bayerischen Landtag, in der Opposition sitzen die Grünen, die SPD, die AfD, die FDP und einige Fraktionslose.

Der Landtag hat die Aufgabe, die Bürger seines Landes zu vertreten. Dafür wählt er einen Ministerpräsidenten oder eine Ministerpräsidentin und kontrolliert die Landesregierung. Beispielsweise genehmigt er Gelder für Regierungsvorhaben und stellt Anfragen an die Regierung. Zudem ist der Landtag für neue Gesetze verantwortlich. Ausschüsse des Landtags beraten über Gesetzesideen und bereiten sie für die Abstimmung vor, anschließend gibt es Diskussionen im Plenum und eine Abstimmung unter den Landtagsabgeordneten. Findet der Gesetzesentwurf eine Mehrheit, wird er zu einem Landesgesetz.

Bei der Landtagswahl in Bayern erfolgt die Stimmabgabe auf zwei Stimmzetteln. Insgesamt setzt man zwei Kreuze. Dazu kommen zwei Kreuze für die gleichzeitig stattfindende Bezirkswahl. Die Stimmzettel für die Landtagswahl sind weiß, die für die Bezirkswahl blau. Die kleinen Zettel sind für die Erststimme, die großen für die Zweitstimme.

Das System von Erststimme und Zweitstimme bei der Landtagswahl 2023 klingt ähnlich wie das der Bundestagswahl, allerdings gibt es einen wesentlichen Unterschied bei der Zweitstimme.

Erststimme:

Auf dem Wahlzettel A können Sie mit der Erststimme einen Direktkandidaten aus dem eigenen Stimmkreis wählen. Jeder Stimmkreis soll rund 125.000 Wahlberechtigte umfassen. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewinnt und zieht direkt in den Landtag ein. Somit wird sichergestellt, dass jede Gegend in Bayern im Landtag vertreten ist. Eine Übersicht über die 91 Stimmkreise Bayerns finden Sie hier.

Zweitstimme:

Mit der Zweitstimme wählt auf dem Wahlzettel B - anders als bei der Bundestagswahl - einen Kandidaten von einer Wahlliste. Man gibt die Stimme also nicht einfach der Partei, sondern einer bestimmten Person. Die Wähler können dadurch die Reihenfolge der Kandidaten auf den Parteilisten noch ändern.

Weil die CSU bei der vergangenen Wahl bereits 85 Direktmandate erzielt hatte, zog kein einziger Politiker mehr über die Liste ein. Ganz anders etwa bei den Grünen: Da kamen in Mittelfranken die sechs auf der Liste meistgewählten Kandidatinnen und Kandidaten in den Landtag, in Oberbayern waren es sogar zwölf. Dort wurde beispielsweise Hep Monatzeder vom Listenplatz 22 auf Rang sieben nach vorne gewählt und zog so über die Liste ins Parlament ein. Eine Stimme für eine Person auf der Liste zählt gleichzeitig als Stimme für deren Partei.

Jede Partei erstellt eine Liste je Wahlkreis. Die Bezeichnung klingt zwar ähnlich wie die Stimmkreise, Wahlkreise sind aber deutlich größer. Es gibt genau sieben in Bayern: Ober- und Niederbayern, die Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie Schwaben. Alle Wähler in Mittelfranken erhalten also den gleichen Wahlzettel für die Zweitstimme, beim Wahlzettel für die Erststimme gibt es zwölf verschiedene Varianten für die einzelnen Stimmkreise.

Fünf-Prozent-Hürde:

Eine Partei, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Landtag einziehen. Auch wenn die Kandidaten der Partei Direktmandate gewinnen, erhalten sie nur dann einen Sitz im Landtag, wenn ihre Partei landesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen hat.

Diese Sperrklausel soll verhindern, dass sich der Landtag allzu sehr zersplittert und dass die politische Meinungsbildung dadurch schwierig wird. Gleichzeitig soll sie die Bildung einer Parlamentsmehrheit erleichtern.

Die Auszählung:

Beim Auszählen wird betrachtet, wie viele Gesamtstimmen, also Erst- und Zweitstimmen, auf eine Partei entfallen. Somit geht also Ihre Erststimme nicht "verloren", wenn der von Ihnen gewählte Kandidat die Direktwahl nicht gewinnt. Die insgesamt im Wahlkreis zu vergebenden Mandate werden so auf die Parteien so verteilt, wie es ihrem Anteil an den Gesamtstimmen entspricht. Welche Personen die Mandate erhalten, hängt davon ab, wer die meisten Gesamtstimmen erhalten hat und noch nicht über per Direktmandat eingezogen ist.

Es gibt auch Überhangmandate: Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als es ihnen gemäß der Gesamtstimmen zustände, dürfen sie diesen "Überhang" behalten. Damit das Kräfteverhältnis im Landtag den abgegebenen Stimmen entspricht, bekommen die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Bei der Wahl 2018 wurden deshalb 205 statt 180 Sitze vergeben.

Dazu gibt es genaue Anweisungen im Landeswahlgesetz. Der Stimmzettel wird nicht gezählt, wenn der Wille des Wählers nicht eindeutig zu erkennen ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man zwei Direktkandidaten ankreuzt - oder gar kein Kreuz setzt.

Zudem wird der Zettel ungültig, wenn er "mit einem besonderen Merkmal versehen ist, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält". Schreibt man also einen Satz auf den Stimmzettel, wird er ungültig.

Beim Zettel für die Zweitstimme soll ebenfalls nur ein Kreuz gesetzt werden. Sind es mehrere, gilt der Stimmzettel unter Umständen aber trotzdem als gültig: und zwar, wenn man nur Bewerber einer Partei ankreuzt. Dann kommt die Stimme keiner bestimmten Person zugute, wird aber trotzdem als Votum für die Partei gewertet.

Bei der Briefwahl soll in einen Umschlag nur ein Wahlzettel wandern. Sind es mehrere, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleich lauten oder nur einer ein Kreuzchen trägt.

Will man nur eine der zwei Stimmen abgeben, ist das beim Wählen vor Ort ganz einfach: Man lässt den anderen Stimmzettel frei oder macht ihn ungültig. Abgeben muss man beide Zettel. Das gilt auch bei der Briefwahl.

Als bayerischer Wähler kann man den Ministerpräsidenten nicht direkt wählen. Stattdessen wählt man den Landtag, der dann spätestens vier Wochen nach der Wahl einen Ministerpräsidenten wählt.

Spitzenkandidaten sind Markus Söder (CSU), Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Ludwig Hartmann und Katharina Schulze als Duo (Grüne), Florian von Brunn (SPD), Martin Hagen (FDP), Adelheid Rupp (Linke) sowie Ebner-Steiner und Martin Böhm als Duo (AfD).

Wer wählen darf, ist im bayerische Landeswahlgesetz festgelegt: Man muss deutscher Staatsbürger und über 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen oder den Hauptwohnsitz in Bayern haben. Kein Stimmrecht haben Personen, die ihr Stimmrecht bei einem Urteil vor Gericht verloren haben.

Seien es Floskeln wie "Warum sollte ich wählen? Das ändert doch eh nichts.", "Einer wie der andere." oder "Die da oben, die lügen doch sowieso alle." - das Recht, zu wählen, sehen einige Menschen durch alle Bevölkerungsschichten hindurch heutzutage als ein bedeutungsloses Überbleibsel einer vergangenen, häufig mit dem Attribut "besser" gekennzeichneten Zeit.

Dass früher nicht alles besser war, offenbart ein kurzer Blick in die Geschichtsbücher. Dass heute nicht alles gut ist - selbstredend. Doch gerade, wer sich an den Zuständen stört und gern hätte, dass alles irgendwie anders wird, sollte sich nicht mutwillig jenem einen, staatsbürgerlichen Recht verweigern, das eine Einflussnahme gewährleistet. Demokratie lebt von Veränderung und für deren Garantie haftet jeder mit dem Unterpfand seiner Freiheit. Wer nicht wählt, verschenkt seine Stimme anteilig an diejenigen, die es tun.

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