Jan Rößler leitet den Betreuungsverein der AWO Forchheim. Sein Büro ist in der Kantstraße 1. Er übernimmt nicht nur selbst Betreuungen, sondern berät auch zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
© Athina Tsimplostefanaki
Jan Rößler leitet den Betreuungsverein der AWO Forchheim. Sein Büro ist in der Kantstraße 1. Er übernimmt nicht nur selbst Betreuungen, sondern berät auch zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Verantwortung für andere

Menschen mit Handicaps im Alltag helfen: Die AWO Forchheim sucht ehrenamtliche Betreuer

"Es fehlen Ehrenamtliche", sagt Jan Rößler, der bei der AWO den Fachbereich Betreuung leitet. Er ist selbst Berufsbetreuer für 21 Menschen und Ansprechpartner für die ehrenamtlichen Betreuer. Daneben berät er zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Einen Betreuer kann nur das Gericht einsetzen. In einer Urkunde wird festgelegt, in welchen Bereichen der Betreuer als rechtliche Vertretung fungiert. In der Regel ist er befugt, die Post zu öffnen, sich um Behördenangelegenheiten und das Konto zu kümmern. Außerdem ist es möglich, dass er über Fragen bezüglich des Aufenthalts, der Gesundheits- oder Vermögenssorge und andere Rechtsbereiche entscheiden darf.

Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines Minderjährigen, bei Erwachsenen spricht man von Betreuer

Jeder Mensch kann beim Amtsgericht ein Betreuungsverfahren anregen, zum Beispiel für einen verwirrten Nachbarn. Die Betreuungsstelle des Landratsamts prüft dann die Umstände vor Ort, ein Facharzt begutachtet den Betroffenen, dieser muss einer Betreuung zustimmen. In den seltensten Fällen wird eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet.

Schon seit 1992 wird nur noch bei Minderjährigen von Vormund gesprochen, bei Erwachsenen heißt der gesetzliche Vertreter Betreuer. Die Betreuten werden nicht entmündigt, sondern bleiben geschäftstüchtig. Nur wenn ein Einwilligungsvorbehalt festgelegt wird, muss der Betreuer jedem Geschäft zustimmen.

2023 stärkte eine Gesetzesnovelle noch einmal die Betroffenenrechte: Während zuvor "das Wohl" des Betreuten handlungsleitend war, ist für den Betreuer nun "der Wunsch" des Betreuten entscheidend. Wenn sich die betreute Person zum Beispiel nicht duschen möchte, könne man sie nicht zwingen, solange keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliege, erklärt Jan Rößler vom Betreuungsverein der Forchheimer AWO. In solchen Betreuungsvereinen müssen sich ehrenamtliche Betreuer organisieren, die keine Familienangehörigen sind.

Betreuer erhalten 449 Euro Ehrenamtspauschale im Jahr. Das Geld ist nicht für die investierte Zeit, sondern nur als Ausgleich für Auslagen gedacht.

Weitere Informationen zur ehrenamtlichen Betreuung bei Jan Rößler, Betreuungsverein der AWO Forchheim, E-Mail: jr-betreuungsverein@awo-forchheim.de, Telefon (09191) 3405050.

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