Landratsamt gibt Regeln vor

Wassersport im Fränkischen Seenland: Was ist erlaubt, was verboten?

19.4.2024, 15:00 Uhr
Wassersport auf den altmühlfränkischen Seen: Das Landratsamt klärt auf, was erlaubt ist - und was verboten.

© Sabrina Huf/Landratsamt WUG Wassersport auf den altmühlfränkischen Seen: Das Landratsamt klärt auf, was erlaubt ist - und was verboten.

Mit dem Kleinen und Großen Brombachsee, dem Altmühlsee, dem Igelsbachsee sowie dem Hahnenkammsee bietet der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beste Bedingungen für Wassersportler. Das Landratsamt hat zum Start in die Sommersaison wichtige Informationen dazu in einer Mitteilung zusammengefasst.

Elektroboote (maximal 6 kW) und Segelboote (11 kW) mit E-Hilfsmotor sind auf den Brombachseen und dem Altmühlsee grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ruder- und Segelboote ohne Maschinenantrieb sind genehmigungs- und zulassungsfrei. Der Igelsbachsee darf nur mit solchen Booten befahren werden, am Hahnenkammsee sind Ruder- und Tretboote zur Vermietung zugelassen. Boote mit Verbrennungsmotoren sind überall verboten.

Genehmigung für Boote muss beantragt werden

Eine Urlaubergenehmigung (für 28 Tage je Kalenderjahr) oder eine dauerhafte Genehmigung für ein Wasserfahrzeug müssen Bootsfahrer beim Landratsamt beantragen. Verboten ist das Befahren von abgesperrten Zonen (Badezonen, Stauanlagen, Naturschutzgebiete). Das Übernachten auf dem Boot ist nur innerhalb der Hafenanlagen erlaubt.

Das Tauchen mit Atemgerät ist im Altmühl- und im Igelsbachsee nicht erlaubt, im Kleinen und Großen Brombachsee darf mit Atemgerät im Bereich von Anlegestellen, ausgewiesenen Badebereichen, Natur- und Vogelschutzzonen, Ufern mit Schilfbewuchs oder technischen Betriebseinrichtungen nicht getaucht werden. Jeder Tauchgang ist vorab bei der Polizei Gunzenhausen, Telefon (09831) 6788-0, zu melden.

Magnetfischen ist erlaubnispflichtig

Beim Magnetfischen (auch Magnetangeln) nach Münzen oder Altmetall besteht die Gefahr, dass bisher im Boden festgelegte, womöglich schädliche Substanzen aufgewirbelt werden könnten. Außerdem könnten Munition oder Granaten am Magneten haften bleiben. Und zudem könnten im Wasser lebende Pflanzen und Tiere oder deren Entwicklungsstadien geschädigt oder getötet werden. Magnetfischen ist deshalb strikt erlaubnispflichtig, wer es als Hobby betreibt, hat keine Aussicht auf eine Erlaubnis, so die Kreisbehörde. Stand-Up-Paddling ist grundsätzlich auf allen Seen erlaubt.

Nähere Infos und Online-Formulare unter www.landkreis-wug.de/wassersport/

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