
Windpower rüstet um
Neue Technologie reduziert nächtliches Blinken der Windräder im Landkreis Neumarkt
Windenergieanlagen sind mit Hindernisfeuern ausgestattet, damit sie im Dunkeln für den Flugverkehr sichtbar sind. Diese Leuchten blinken bisher von der Dämmerung bis zum Morgengrauen, unabhängig davon, ob sich ein Flugobjekt in der Nähe befindet oder nicht.
Das anhaltende Blinken hat sich für viele Anwohner als störend erwiesen und sich negativ auf die Akzeptanz der Windenergie ausgewirkt - das schreibt die Windpower GmbH in einer Pressemitteilung. Deshalb wurde eine Technologie der „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ - kurz BNK - entwickelt.
Die BNK ermöglicht eine Minimierung des nächtlichen Blinkens, indem der Luftraum um einen Windpark überwacht wird. Die Hindernisfeuer werden nur dann aktiviert, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug in kritischer Höhe zu Windenergieanlagen nähert.
Die Windparks der Firmengruppe Windpower aus Regensburg, die sich hauptsächlich im Landkreis Neumarkt, befinden, unterliegen der BNK-Pflicht. Das Unternehmen hat bereits vor Jahren begonnen, die Turmbeleuchtung aller Anlagen zu reduzieren, noch bevor dies gesetzlich vorgeschrieben wurde.
Pflicht auf Januar 2025 verschoben
Bereits seit dem EEG 2017 ist vorgesehen, dass Betreiber von Windenergieanlagen an Land ihre Anlagen ab einer Höhe von 100 Metern mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausstatten müssen. Ursprünglich sollte die BNK-Pflicht bereits ab dem 1. Juli 2020 gelten. Allerdings war es für viele Betreiber unmöglich, innerhalb eines Jahres die entsprechenden Systeme umzusetzen, so dass die Frist nun auf Januar 2025 verschoben wurde.
Nach Aussagen des Unternehmens sind die BNK-Systeme an allen von Windpower betriebenen Anlagen in den Bürgerwindparks Berching und Deining-Velburg im Einsatz. Sie sorgen dafür, dass die Blinklichter der Kraftwerke nachts nur noch selten leuchten. In naher Zukunft wird auch die Installation der BNK in den Windparks Pilsach-Neumarkt und Lauterhofen abgeschlossen sein.
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