Landtagswahl Bayern

Erststimme, Zweitstimme, Überhangmandat – kurz erklärt

Susanne Baderschneider

Redakteurin

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26.9.2023, 06:00 Uhr
Am 8. Oktober 2023 ist Landtagswahl in Bayern.

© imago images/Sascha Steinach Am 8. Oktober 2023 ist Landtagswahl in Bayern.

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Etwa 9,4 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Darunter sind etwa 554.000 junge Menschen, die zum ersten Mal zur Wahlurne gehen dürfen. Denn stimmberechtigt sind nur volljährige deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen. Doch nicht jeder macht von seinem Wahlrecht Gebrauch. Bei der letzten Landtagswahl 2018 zum Beispiel gaben 72,3 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimmen ab, was immerhin die höchste Beteiligung seit 1982 war.

Aber wie werden die Stimmen eigentlich verteilt? In Bayern stellt jeder der sieben Regierungsbezirke einen Wahlkreis dar. Dabei entfallen 61 Sitze im Landtag auf Oberbayern, 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 16 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken, 24 Sitze auf Mittelfranken, 19 Sitze auf Unterfranken und 26 Sitze auf Schwaben. Die Wahlkreise sind ihren Einwohnerzahlen entsprechend in insgesamt 91 Stimmkreise eingeteilt. Das Nürnberger Land ist der Stimmkreis 511, wobei Schwaig, Feucht und Rückersdorf zum Stimmkreis Nürnberg Ost (502) gehören.

Das Wahlsystem in Bayern ist eine Mischform aus Mehrheits- und Verhältniswahlen. Über die Direktmandate (Erststimme) wird sichergestellt, dass jeder Stimmkreis in Bayern mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag sendet. Dafür nominieren die zugelassenen Parteien ihre Direktkandidaten. Für den Gewinn eines Direktmandates reicht eine einfache Mehrheit aus – der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht in den Landtag ein.

Etwas mehr als die Hälfte aller Mandate im Landtag wird über die Direktmandate der 91 Stimmkreise besetzt. Das allein würde aber die politische Landschaft nur verzerrt wiedergeben – denn theoretisch könnte ein Kandidat mit nur 20 Prozent der Stimmen in seinem Stimmkreis ein Mandat gewinnen – je nachdem, wie viele andere Parteien gegeneinander antreten.

Aus diesem Grund sorgt die Abgabe der Zweitstimme für ein genaueres Abbild der Mehrheitsverhältnisse. 89 Mandate gehen über die Zweitstimme an die sogenannten Listenkandidaten. Die zugelassenen Parteien stellen für jeden der sieben Regierungsbezirke Kandidatenlisten auf. Die Länge der Listen kann je nach Wahlbezirk und Partei variieren. Auch hier setzt der Wähler sein Kreuz bei dem von ihm favorisierten Kandidaten.

Bei der Auszählung wird dann ermittelt, wie viele Erst- und Zweitstimmen eine Partei insgesamt erhalten hat. Daraus ergibt sich, wie viele Sitze sie im Landtag proportional erhält.

Hier gibt es allerdings eine Hürde – in den Landtag ziehen nur Parteien ein, die landesweit über fünf Prozent der Stimmen erzielt haben. Wenn feststeht, wie viele Sitze einer Partei zustehen, werden zunächst alle gewählten Direktkandidaten besetzt. Je nach Stimmenanteil erhalten die Listenkandidaten mit den meisten Stimmen die restlichen Mandate.

Ein Überhangmandat entsteht dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme erzielt, als ihr prozentual zusteht. Da die Direktkandidaten quasi die unmittelbar gewählten Vertreter sind, bleiben diese Mandate bestehen, obwohl der Gesamtanteil ihrer jeweiligen Partei weniger Mandate vorsieht. So kann es passieren, dass die proportionale Verteilung der Sitze durch die Überhangmandate nicht mehr stimmt. Aus diesem Grund bekommen die anderen Parteien gegebenenfalls Ausgleichmandate, die mit Nachrückern aus den Listen aufgefüllt werden.

Weitere Infos und einen Überblick über die Standpunkte der zur Wahl stehenden Parteien zu einzelnen Themen gibt es unter www.wahl-o-mat.de.

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