Streik der GdL

Gar nicht oder im Zwei-Stunden-Takt: Diese Züge fahren trotz Streiks im Raum Roth/Schwabach

Patrick Shaw

Redaktionsleiter Schwabacher Tagblatt / Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung / Hilpoltsteiner Zeitung

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23.1.2024, 14:59 Uhr
Warten oder gleich auf andere Verkehrsmittel umsteigen: Viele Alternativen dazu wird es am Mittwoch wegen des GDL-Streiks auch für Bahnreisende im Raum Roth/Schwabach nicht geben.

© Marco Frömter Warten oder gleich auf andere Verkehrsmittel umsteigen: Viele Alternativen dazu wird es am Mittwoch wegen des GDL-Streiks auch für Bahnreisende im Raum Roth/Schwabach nicht geben.

Die derzeit ohnehin schon geplagten Bahnreisenden müssen ab Dienstagabend, 23. Januar, starke Nerven bewahren: Die GDL hat kurzfristig einen weiteren flächendeckenden Streik im Personenverkehr angekündigt. Ab 18 Uhr legt die "DB Cargo" bereits die Arbeit nieder. Ab Mittwoch, 24. Januar, sind dann auch alle Bahnreisenden der S-Bahnen, Regionalbahnen und des Fernverkehrs betroffen. Ab 30. Januar sollen die Züge dann angeblich wieder zu den gewohnten Zeiten rollen.

Bahn kündigt "stark reduziertes Angebot" an

Die Bahn kündigt an, im Fernverkehr längere Züge mit mehr Sitzplätzen einzurichten. Aufgrund des eingeschränkten Angebots sei es ratsam, frühzeitig einen Sitzplatz zu reservieren. Im Regionalverkehr soll ein "stark reduziertes Angebot" gefahren werden. Die Verbindungen sind online unter www.bahn.de oder in der Streckenagent-App abrufbar. Darüber hinaus richtet die DB ab 10 Uhr eine kostenlose Sonderhotline unter der Nummer 0 80 00 99 66 33 ein.

Die S2 von Roth über Schwabach nach Nürnberg wird nach derzeitigem Stand am Mittwoch nur um 0:10 Uhr, 4:30 Uhr, 7:10 Uhr, 9:10 Uhr, 10:10 Uhr, 12:10 Uhr, 15:10 Uhr, 16:10 Uhr, 18:10 Uhr, 19:10 Uhr, 22:10 Uhr und 23:10 Uhr verkehren - also mal stündlich, mal mit bis zu drei Stunden Pause zwischen den Verbindungen. Der Regionalexpress (RE60) fährt - Stand Dienstagmittag - grob im Zwei-Stunden-Takt um 4:48 Uhr, 6:57 Uhr, 8:58 Uhr, 10:58 Uhr, 13:10 Uhr, 14:58 Uhr, 16:59 Uhr, 17:58 Uhr, 19:00 Uhr, 20:59 Uhr und 22:56 Uhr. Die Regionalbahn (RB16), die alle Haltestellen bedient, ist schließlich in Richtung Nürnberg um 5:27 Uhr, 7:56 Uhr, 9:56 Uhr, 11:56 Uhr, 13:57 Uhr, 15:56 Uhr, 19:56 Uhr, 21:56 Uhr und 23:56 Uhr unterwegs - also ebenfalls im Zwei-Stunden-Takt.

Zurück von Nürnberg über Schwabach nach Roth geht es nachmittags und abends mit der S2 um 12:21 Uhr, 14:21 Uhr, 15:21 Uhr, 17:21 Uhr, 18:21 Uhr, 20:21 Uhr, 21:21 Uhr, 22:21 Uhr und 0:21 Uhr. Der Regionalexpress (RE60) fährt in dieser Richtung um 12:38 Uhr, 14:38 Uhr, 16:39 Uhr, 18:38 Uhr und 20:39 Uhr, die Regionalbahn (RB16) um 13:39 Uhr, 15:39 Uhr, 17:39 Uhr, 19:37 Uhr und 21:38 Uhr.

Keine S-Bahn und nur sieben Züge von Allersberg nach Nürnberg

Noch härter trifft es den östlichen Landkreis Roth. Die S5 von Allersberg/Altenfelden nach Nürnberg verkehrt am Mittwoch überhaupt nicht. Der Regionalexpress (RE1) auf dieser Strecke fährt nach aktuellem Stand um 6:37 Uhr, 8:33 Uhr, 12:35 Uhr, 14:35 Uhr, 16:36 Uhr, 18:38 Uhr, 20:33 Uhr. Außerdem gibt es um 6:58 Uhr, 9:26 Uhr Busse zum Bahnhof Roth, um 7:01 Uhr einen Bus zum Bahnhof Neumarkt sowie um 15:33 Uhr und 19:00 Uhr Busse zum Bahnhof Postbauer-Heng, von wo jeweils Anschlüsse zur Regionalbahn oder zur S1 bestehen.

In Gegenrichtung fährt der Regionalexpress (RE1) ab dem Mittag um 13:07 Uhr, 15:07 Uhr, 17:11 Uhr, 19:07 Uhr und 21:07 Uhr in Nürnberg nach Allersberg ab. Außerdem gibt es um 12:11 Uhr und 15:11 Uhr Verbindungen der S1 nach Postbauer-Heng mit Bus-Anschluss nach Allersberg sowie um 15.39 Uhr die RB16 nach Roth mit Bus-Anschluss.

Eine Garantie gibt es für alle genannten Verbindungen allerdings nicht. Die Bahn bittet alle Fahrgäste, sich unter bahn.de/aktuell "24 Stunden vor Fahrtantritt über ihre Verbindung zu informieren".

Reise verschieben oder Ticket erstatten

Alle Fahrgäste, die ihre für den 24. bis 29. Januar geplanten Reisen aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort - auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Daneben gelten die weiteren tariflichen bzw. gesetzlichen Fahrgastrechte, sodass zum Beispiel auch eine Ticketerstattung unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich ist.

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