Wegen einer Schussabgabe im Umfeld des Stadions während des Bundesligaspiels Augsburg-Mönchengladbach ist ein 28-jähriger Polizist einer Nürnberger Einheit (Mitte) zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Wegen einer Schussabgabe im Umfeld des Stadions während des Bundesligaspiels Augsburg-Mönchengladbach ist ein 28-jähriger Polizist einer Nürnberger Einheit (Mitte) zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Wasserschlacht am Stadion eskaliert

Schuss aus der Dienstwaffe - Urteil gegen Polizisten einer Nürnberger Einheit ist nun rechtskräftig

Die Bewährungsstrafe gegen einen Polizisten wegen eines Schusses aus seiner Dienstwaffe am Stadion des FC Augsburg ist rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht hatte den 28-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist bei einer Wasserschlacht während des Einsatzes bei einem Bundesliga-Spiel im August 2023 mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hatte. Das Projektil aus der abgefeuerten Dienstwaffe hatte bei dem Vorfall im August 2023 einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite verfehlt und eine Scheibe durchschlagen. Vier Beamte in dem Bus erlitten Knalltraumata.

In dem Prozess berief der angeklagte Polizist auf eine sekundenlange Erinnerungslücke. Die Wasserschlacht unter Polizeikollegen sei aus dem Ruder gelaufen, hatte der 28-Jährige in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Augsburg gesagt.

Die besagte Wasserschlacht hatte am 19. August 2023 vor dem Augsburger Stadion stattgefunden, der nun verurteilte Polizist und seine Kollegen einer Einheit aus Nürnberg sollten die Fans von Borussia Mönchengladbach im Auge behalten. Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass er und sein Kollege mit einer Wasserpistole angegriffen worden seien und sich daraufhin mit einer aus einem Gummihandschuh gebastelten Wasserbombe und einer eigenen Wasserpistole bei den Kollegen rächen wollten. Er habe sich dazu an das Auto der Kollegen angeschlichen. "Es hatte einen reinen Spaßcharakter an diesem Tag", sagte der Polizeibeamte.

Aus dem Spaß der Nürnberger Polizisten wurde beinahe tödlicher Ernst

Doch aus diesem Spaß wurde beinahe tödlicher Ernst. Denn als sich die Tür des Polizeiwagens öffnete, fiel laut Staatsanwaltschaft ein Schuss, der den Kopf von einem der vier Polizisten in dem Auto nur um Millimeter verfehlte und eine Scheibe durchschlug.

Dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist, dürfte für den Mann laut einem Gerichtssprecher auch mit Blick auf seine Arbeit Folgen haben: den Verlust seines Beamtenstatus und die Möglichkeit, als Polizist zu arbeiten. Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr sei die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend. Wäre sie unter einem Jahr, hätte es im Beamtenrecht noch einen Spielraum gegeben - und die zumindest theoretische Chance darauf, den Job weiter auszuführen.

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