
Streit um Zusatzkosten
McFit: Richter kritisieren intransparente Preisgestaltung der Fitnesskette
Die Fitnessstudiokette McFit hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Bamberg wertete die Preisgestaltung der Studios, die auch in Erlangen und Nürnberg vertreten sind, als mangelhaft (Az. 1 HK O 27/24). Das Gericht folgte damit der Auffassung des klagenden Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), wonach die Betreiberin der Studios gegen die Preisangabenverordnung verstieß.
Laut Internetauftritt sollte die Mitgliedschaft bei McFIT im Tarif Classic mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten 24,90 Euro im Monat kosten. Doch mit Aktivierungsgebühr, Service- und Trainingspauschalen mussten Mitglieder im Schnitt 30,65 Euro pro Monat zahlen. Der Gesamtpreis von 387,80 Euro während der Mindestvertragslaufzeit war in der Internetpräsenz gar nicht aufgeführt.
„Extrakosten herauszurechnen ist eine verbreitete Methode, um Verbraucher und Verbraucherinnen mit vermeintlich kleinen Preisen zu locken“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Das Gericht hat klargestellt, dass absehbare Zusatzkosten in den Monatspreis der beworbenen Mitgliedstarife einzurechnen sind.“
Lückenhafte Preisangaben
Durch das Fehlen eines Gesamtpreises und die falsche Angabe des Monatspreises werde ein Vergleich der Anbieter erheblich erschwert. Dass andere Mitbewerber womöglich auf die gleiche Weise unlauter handeln, rechtfertige den Rechtsverstoß nicht.
Die RSG Group, die die Studios betreibt, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, der Richterspruch ist somit noch nicht rechtskräftig.
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