Artenschutz

Seltener Tagfalter - Schautafeln in Neunkirchen informieren über Wiesenknopfameisenbläuling

vnp

11.8.2023, 15:02 Uhr
Vertreter von Landschaftspflegeverband, Gemeinden, Landkreis, Naturschutzbehörden, Bund Naturschutz sowie Kartierbüro bei der Vorstellung der neuen Schautafeln in Neunkirchen (v.l.): Frieder Oehme, Jonas Kaufmann), Michael Urbanczyk, Marc Fiebig, Mirko Wölfling,  Britta Uhl, Martin Walz, Rosi Kraus, Holger Bezold, Rotraud Krüger, Frau Leisinger, Günther Vowinkel und Karin Weber.

© LPV, NN Vertreter von Landschaftspflegeverband, Gemeinden, Landkreis, Naturschutzbehörden, Bund Naturschutz sowie Kartierbüro bei der Vorstellung der neuen Schautafeln in Neunkirchen (v.l.): Frieder Oehme, Jonas Kaufmann), Michael Urbanczyk, Marc Fiebig, Mirko Wölfling,  Britta Uhl, Martin Walz, Rosi Kraus, Holger Bezold, Rotraud Krüger, Frau Leisinger, Günther Vowinkel und Karin Weber.

Der Markt Neunkirchen beherbergt eines der individuenreichsten Vorkommen des Dunklen Wiesenknopfameisenbläulings in Bayern sowie ein Vorkommen des Hellen Wiesenknopfameisenbläulings. Beide Arten sind europaweit streng geschützt. Der Helle Wiesenknopfameisenbläuling ist in Bayern und Deutschland stark gefährdet. Zur Förderung der beiden Arten wurde 2021 vom Landschaftspflegeverband Forchheim zusammen mit den Naturschutzbehörden, dem Bund Naturschutz sowie den beteiligten Gemeinden ein Projekt gestartet. Nun wurden drei Schautafeln in Neunkirchen sowie eine Broschüre der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Markt hat insbesondere wegen des Vorkommens des Hellen Wiesenknopfameisenbläulings eine besondere Verantwortung, da die Art im Landkreis Forchheim nur noch hier vorkommt und auch in ganz Nordbayern nur von wenigen Standorten bekannt ist. Die beiden Schmetterlingsarten entwickeln sich ausschließlich auf feuchten und wechselfeuchten Wiesen, die um Neunkirchen noch vorhanden sind.

Ameisen tragen die Raupen ins Nest

Die Eier legen die Falter-Weibchen in die jungen Blütenköpfe des Großen Wiesenknopfes, an denen die Larven anfangs fressen. Später verlassen die Raupen die Pflanzen und werden von speziellen Wirtsameisen ins Nest getragen, von deren Brut sie sich dann ernähren. Erst im nächsten Jahr, vor allem im Juli, schlüpfen dann die fertigen Falter und der Zyklus beginnt von vorne.

Die komplizierte Dreiecksbeziehung zwischen Falter, Wiesenknopf und Wirtsameisen macht die Förderung der Ameisenbläulinge nicht einfach, da beide Arten vorkommen müssen und jeweils unterschiedliche Ansprüche zu berücksichtigen sind. In den vergangenen Jahren ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt aber gelungen, auf Grundlage der Kartierungsergebnisse viele Landwirte und Landwirtinnen zu gewinnen, die im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogammes (VNP) ihre Wiesen von Mitte Juni bis Mitte September nicht mähen und damit die Fortpflanzung der Ameisenbläulinge ermöglichen.

Areal zwischen Neunkirchen und Dormitz wird "bläulingsgerecht" bewirtschaftet

Allein im Areal zwischen Neunkirchen und Dormitz werden so 23 Hektar "bläulingsgerecht" bewirtschaftet. Alle Maßnahmen sind freiwillig und sollen sowohl der Natur als auch den Betrieben dienen.

Für den zeitweiligen Nutzungsverzicht werden die Bewirtschafter finanziell entschädigt. "Ameisenbläulings-Beauftragter" des Landschaftspflegeverbandes ist der Biologe und Schmetterlingsspezialist Mirko Wölfling, der sowohl die Kartierungen koordiniert als auch für Maßnahmenkonzepte sowie Beratungen und Absprachen mit Bürgern, Kommunen und Landwirten zuständig ist.

Wölfling konnte auch eine enge Kooperation mit den Universitäten Würzburg und Wien erwirken. Mehrere akademische Abschlussarbeiten wurden und werden im Landkreis durch Studierende nun durchgeführt.

Enge Kooperation mit den Eigentümern der Wiesen

Bei den Kartierungen zeichnet sich ab, dass die Falter oft Randbereiche der Wiesen mit Kontakt zu Gehölzen bevorzugen. Zur Förderung der beiden Arten sowie den notwendigen Wirtsameisen kann es daher sinnvoll sein, den Strukturreichtum der Wiesen zu erhöhen, in dem zum Beispiel Hecken eingebracht werden. Im Laufe des Herbstes und Winters ist es daher geplant, umsetzungsorientierte Konzepte zu erarbeiten und konkrete Maßnahmen in enger Kooperation mit den Eigentümern und Nutzern durchzuführen.

Alle Maßnahmen werden gefördert über staatliche Mittel des bayerischen Umweltministeriums, freigegeben über die Regierung von Oberfranken. Träger ist der LPV Forchheim, der auch den Eigenanteil übernimmt.

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