Ermittlungen abgeschlossen

Finanzskandal im Rathaus: Bambergs OB Andreas Starke muss 24.000 Euro Strafe zahlen

Katrin Wiersch

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29.7.2022, 13:47 Uhr
Andreas Starke (Bildmitte), Oberbürgermeister von Bamberg, muss nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof eine Geldstrafe zahlen.

© Nicolas Armer, dpa Andreas Starke (Bildmitte), Oberbürgermeister von Bamberg, muss nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof eine Geldstrafe zahlen.

Eineinhalb Jahre haben die Ermittlungen gedauert. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hof das Verfahren im Fall der Veruntreuung von Geldern - unter anderem durch Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) - abgeschlossen. "Im Ergebnis wurden gegen vier Verantwortlich der Stadt Strafbefehlsanträge gestellt und seitens des Amtsgerichts Hof erlassen", schreibt die Staatsanwaltschaft Hof in einer Pressemitteilung am Donnerstag.

Neben dem Oberbürgermeister Andreas Starke wurden gegen zwei Referenten und eine weitere mit Personalverantwortung betraute Person Geldstrafen zwischen 9.000 und 24.000 Euro verhängt. Der OB kassierte mit 24.000 Euro die höchste Geldstrafe.

Die Verantwortlichen hatten einem Beamten und sechs Angestellten pauschale Vergütungen gewährt, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorlagen, heißt es im Strafbefehl. Hierdurch sei der Stadt Bamberg ein Schaden in Höhe von rund 275.000 Euro entstanden.

Verantwortliche werden zum Teil entlastet

Ursprünglich ging man von einer weit höheren Summe veruntreuter Gelder aus: Der Kommunale Prüfungsverband war sich sicher, dass die Stadt Bamberg zwischen 2011 und 2017 mindestens 457.000 Euro an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlte - und das ohne gesetzliche Grundlage.

Doch die Staatsanwaltschaft Hof kam dagegen bei ihren Ermittlungen zu einem anderen Ergebnis. "Soweit sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof auf weitere Fälle der pauschalen Abgeltung von Mehrarbeit bzw. Überstunden erstreckt haben, konnte ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht festgestellt werden", heißt es in der Mitteilung weiter.

Bei einigen Fällen sei in strafrechtlicher Hinsicht von Verjährung auszugehen. Dass der Stadt hierdurch Schaden entstanden sei, konnte die Staatsanwaltschaft nicht feststellen. "Hierzu haben die Ermittlungen ergeben, dass die überwiegende Anzahl der kommunalen Bediensteten überobligatorische Leistungen erbracht haben." Insoweit wären über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Stunden geleistet worden, "die die Stadt jedenfalls in strafrechtlich nicht zu beanstandender Weise vergütet hat", argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Die vier Betroffenen können Einspruch einlegen gegen den Strafbefehl. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Hof.


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Unterschied zwischen Anklage und Strafbefehl

Grundsätzlich entscheidet in einem strafrechtlichen Verfahren die Staatsanwalt am Ende der Ermittlungen darüber, ob der oder die Beschuldigten hinreichend verdächtig sind.

Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wird das Verfahren eingestellt. Im konkreten Fall kam die Staatsanwaltschaft jedoch zu dem Ergebnis, dass OB Andreas Starke und drei weitere Beschuldigte wegen Untreue im Zusammenhang mit den pauschalten Vergütungen hinreichend verdächtig sind.

Die Staatsanwaltschaft kann in solch einem Fall entweder Anklage erheben oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls. Mit dem Strafbefehl verbunden ist eine Geldstrafe. In schwerwiegenden Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.

Gegen den Strafbefehl können die Beschuldigten Einspruch einlegen, dann folgt eine Gerichtsverhandlung. Wird der Einspruch nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

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