Ärger um Beschluss in Oberbayern

Problemwolf im Chiemgau: Naturschützer wollen gegen Abschuss klagen

18.1.2022, 13:26 Uhr
Problemwolf im Chiemgau: Naturschützer wollen gegen Abschuss klagen

© Ingo Wagner/dpa

Das Tier hatte Genanalysen zufolge in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Der BN argumentiert, anstatt eines Abschusses müsse das Tier, das nachweislich Ende 2021 im Chiemgau unterwegs gewesen war, vergrämt werden - also mit Maßnahmen von Ortschaften ferngehalten.

Auch der Landesverband für Vogelschutz (LBV) kritisiert die Abschuss-Freigabe massiv. Die in diesem konkreten Fall genannte Voraussetzung dafür, nämlich die Gefährdung von Menschen, ist nach Ansicht von LBV-Vorsitzendem Norbert Schäffer nicht gegeben. Der Verband fordert deshalb eine parlamentarische Überprüfung der Entscheidungsfindung anhand der Kriterien des Bayerischen Aktionsplans Wolf und einen Einblick in den Bericht der Expertenkommission.

LBV-Vorsitzender spricht von einer "schallenden Ohrfeige"

"Obwohl die juristischen Hürden für die Entnahme eines Wolfes sehr hoch und die Voraussetzungen dafür nach den bislang vorliegenden Informationen aus Sicht des LBV nicht gegeben sind, wird hier eine politische Entscheidung gegen die gemeinsam entwickelten Grundsätze des bayerischen Aktionsplans gefällt" sagt Schäffer. Die jetzt getroffene Entscheidung sei eine schallende Ohrfeige für alle, die an der Entwicklung des Aktionsplans Wolf beteiligt waren. "Es entsteht der Eindruck, dass man sich erst gar nicht an die Regeln halten wollte und von vorneherein der Abschuss des Wolfes geplant hatte", kritisiert Schäffer

Die Regierung von Oberbayern hatte den Abschuss genehmigt und am Abend des 17. Januar eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Unter anderem Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hatte sich für den Abschuss stark gemacht. Zur Vermeidung einer Gefährdung von Menschen sei die "zielgerichtete letale Entnahme" - so das Behördendeutsch - des Tieres zugelassen. Es handelt sich um ein männliches Exemplar mit dem genetischen Code GW2425m.

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