Lebensgefährliche Flucht

Raser entkommt Polizei bei Verfolgungsjagd nahe Altdorf: Doch seine Ex-Freundin packt aus

30.11.2021, 13:15 Uhr
Am 19. August lieferte sich die Polizei zwischen Altdorf und Neumarkt eine filmreiche Verfolgungsjagd mit einem Audifahrer. Der Mann konnte mit seinem Fahrzeug entkommen, wurde aber jetzt ermittelt.

© IMAGO Am 19. August lieferte sich die Polizei zwischen Altdorf und Neumarkt eine filmreiche Verfolgungsjagd mit einem Audifahrer. Der Mann konnte mit seinem Fahrzeug entkommen, wurde aber jetzt ermittelt.

Was sich in der Nacht vom 19. auf den 20. August 2021 auf der A3 zwischen Altdorf und Neumarkt und auf den benachbarten Landstraßen abgespielt hat, ist auch für Polizeibeamte der Altdorfer Polizei und der Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Feucht nicht alltäglich.

Beamte aus Altdorf wollten einen Autofahrer gegen 22.50 Uhr auf der A3 bei der Ausfahrt Altdorf kontrollieren, weil das Kennzeichen seines Audi entstempelt war. Doch da hatte der Mann etwas dagegen und trat aufs Gaspedal. Mit rund 200km/h überholte er sogar Fahrzeuge indem er die Standspur nutzte - mit allen Mitteln versuchte er, Abstand zwischen sich und die ihn verfolgende Polizei zu bekommen.

Bei der Abfahrt Neumarkt fuhr der Mann zunächst ab, um gleich darauf wieder auf die A3 - nun in Richtung Nürnberg - zu flüchten. Die Situation war brenzlig, da andere Verkehrsteilnehmer durch die rücksichtslose Fahrweise des Flüchtenden große Gefahr liefen, in einen Unfall verwickelt zu werden.

Bei der Abfahrt Oberölsbach fuhr der Flüchtende erneut von der Autobahn ab und versuchte, über die Landstraße zu entkommen. Viel zu schnell raste er durch die Ortschaften Gnadenberg und Schleifmühle. Auch vor dem Altdorfer Ortsschild reduzierte er seine Geschwindigkeit nicht. Die Beamten, die das Auto bis hierhin verfolgten, brachen ab. Zu riskant war die Verfolgungsjagd mitten durch die Stadt. Auch ein Hubschrauber, der erst nach Abbruch der Verfolgung eintraf, konnte den Flüchtenden nicht mehr ausfindig machen.

Die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Feucht übernahm daraufhin die Ermittlungen und kann jetzt einen Teilerfolg vermelden. Zum einen konnte ein Zeuge den Fahrer in Altdorf beobachten und in dem Fall aussagen. Zum anderen hatten die Beamten aus Altdorf das Kennzeichen erkennen können. Dies führte zu einer Fahrzeughalterin aus einem benachbarten Bundesland. Sie war die Ex-Freundin des Flüchtenden und machte gegenüber der hiesigen Polizei eine umfangreiche Aussage. "Sie wollte alles erzählen", so der ermittelnde Beamte der VPI Feucht gegenüber unserer Redaktion.

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen 22-jährigen Mann. Er ist polizeilich in vielerlei Hinsicht bekannt. Neben Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde er bisher auch wegen Urkundenfälschung und Verkehrsverstößen angezeigt und verurteilt.

Anklage wegen illegalen Autorennens?

Die Flucht vor der Polizei im August könnte jetzt jedoch ein besonderes Nachspiel für ihn haben. Seit 2017 ist der Paragraph von "Verbotenen Kraftfahrzeugrennen" ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Davor galten Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit, seit 2017 ist es eine Straftat. Dies könnte in dem aktuellen Fall vorliegen und die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Täter entsprechend anklagen.

Für die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen, die Ausrichtung oder auch die alleinige, rücksichtslose Raserei sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich. Die mögliche Freiheitsstrafe kann sich auf bis zu zehn Jahre erhöhen, wenn ein Mensch getötet oder gesundheitlich schwer geschädigt wird. Eine weitere Straftat war die Gefährdung des Straßenverkehrs. Dies ist für eine mögliche Verurteilung ebenso relevant.

Des weiteren fuhr der 22-Jährige mit einem nicht zugelassenen und unversichertem Auto. Einen Führerschein besitzt der Mann nicht. Er entzog sich der Kontrolle einer Polizei und verstieß unter anderem durch das Überholen auf der rechten Seite gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies alles sind Ordnungswidrigkeiten und werden bei einem möglichen Prozess ebenfalls auf eine eventuelle Haftstrafe angerechnet. Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.

Die Ermittlungsakten werden jetzt an die Staatsanwaltschaft Nürnberg übergeben. Sie muss entscheiden, ob sie den Beschuldigten anklagen wird oder nicht.


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