Trickserei mit Preisanpassungsklauseln

Wohnmobilfans aufgepasst: Verbraucherschützer warnen vor Abzocke beim Kauf

Redaktion nordbayern

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28.3.2022, 16:12 Uhr

Der Wunsch nach der Freiheit in den fahrbaren vier Wänden, sei während der Pandemie stetig gewachsen, schreibt der Verbraucherservice Bayern in einer Presseerklärung. Das spiegele sich in der gestiegenen Nachfrage und entsprechenden Bestellzahlen der Campingfahrzeuge wider.

Doch nicht selten kommt es bei der Abwicklung zu Problemen: Kundinnen und Kunden warten deutlich länger als vereinbart auf die Lieferung oder sollen einen höheren Preis als ursprünglich vereinbart bezahlen.

„Aufpassen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei sogenannten Preisanpassungsklauseln in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese häufig unwirksam sind“, weiß Roland Pfister, Jurist beim Verbraucherservice Bayern im KDFB. Zwar seien solche Klauseln in einigen Kaufverträgen zu finden, jedoch wären diese häufig nicht juristisch einwandfrei formuliert, weil beispielsweise einer Preiserhöhung keine Obergrenze gesetzt ist.

„Wir empfehlen Betroffenen, sich von einem Verbraucherschutzverband oder Anwalt beraten zu lassen, um den Vertrag entsprechend zu überprüfen“, rät der Experte. Hat sich der Verkäufer eine Preiserhöhung nicht wirksam vorbehalten, kann er den Kaufpreis auch nicht mit dem Verweis auf gestiegene Produktionskosten anheben. „Verweigert der Verkäufer trotz Zahlung des vereinbarten Kaufpreises die Herausgabe des Wohnmobils, kommt man womöglich um eine Klage nicht herum“, so Pfister.

Anders sind die Probleme gegebenenfalls bei einer verspäteten Lieferung gelagert. In solchen Fällen sollten Kundinnen und Kunden den Verkäufer schriftlich unter einer Fristsetzung zur Leistung auffordern. Verzögert sich die Lieferung weiter, können sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wollen die Kunden dagegen lieber am Vertrag festhalten und sich gedulden, können Schadensersatzansprüche wegen der Lieferverzögerung geprüft werden. Diese setzen jedoch ein Verschulden des Verkäufers voraus, welches aufgrund der Pandemie auch verneint werden könnte.

Nicht alle haben das Glück, so entspannt ihr Wohnmobil zu übernehmen und damit in den Urlaub fahren zu können. 

Nicht alle haben das Glück, so entspannt ihr Wohnmobil zu übernehmen und damit in den Urlaub fahren zu können.  © Thomas Frey, NN

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