Nicht mehr bewohnbar

Mehrfamilienhaus in Roßtal brannte: Junge Bewohnerin soll Feuer selbst gelegt haben

11.4.2024, 12:45 Uhr
Nach dem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Roßtal steht der Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung im Raum. Eine 26-Jährige wurde festgenommen.

© Tim Händel, NN Nach dem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Roßtal steht der Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung im Raum. Eine 26-Jährige wurde festgenommen.

In der Nacht von Dienstag (9. April) auf Mittwoch (10. April) war kurz nach 0.30 Uhr ein Notruf bei der Integrierten Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst eingegangen: Gemeldet wurde ein Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Jahnstraße in Roßtal. Als die ersten Streifen der Polizeiinspektion Stein eintrafen, waren die Freiwilligen Feuerwehren Roßtal und Buchschwabach bereits vor Ort und begannen mit den Löschmaßnahmen, heißt es im Pressebericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Zeitgleich verließen die Bewohner, teilweise auf Aufforderung der Feuerwehr, vorsorglich das Gebäude.

Mehrfamilienhaus in Roßtal ist nach dem Brand nicht mehr bewohnbar

Der Rettungsdienst brachte nach Angaben der Polizei eine 26-jährige Frau in ein Krankenhaus, da sie unter anderem eine Rauchgasvergiftung erlitten hatte. Ein weiterer Anwohner begab sich ebenfalls wegen des Verdachts auf eine Rauchgasvergiftung in ärztliche Behandlung. An dem Gebäude entstand ein Schaden in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Das Mehrfamilienhaus ist in Folge des Brandes nicht mehr bewohnbar.

Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken traf die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen am Brandort. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte, dass die 26-Jährige den Brand in ihrer Wohnung mutmaßlich selbst verursacht hat, teilt die Polizeipressestelle mit. Im weiteren Verlauf übernahm das zuständige Fachkommissariat der Fürther Kriminalpolizei die Sachbearbeitung.

Die Beamten nahmen die 26-jährige Tatverdächtige vorläufig fest. Sie muss sich wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung strafrechtlich verantworten und wird nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der entscheidet, ob sie in Untersuchungshaft muss.


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