Regeln, Vorschriften, Bußgeldern

Bus und Schulbus: Welche Regeln gelten eigentlich an der Haltestelle?

Ursula Ellmer

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17.8.2023, 15:31 Uhr
Ob Schul- oder Linienbus: Wer die Regeln missachtet, muss mit 70 Euro Bußgeld und einem Flensburg-Punkt rechnen.

© ACE/Getty Images/iStockphoto Ob Schul- oder Linienbus: Wer die Regeln missachtet, muss mit 70 Euro Bußgeld und einem Flensburg-Punkt rechnen.

In Bayern sind die Sommerferien zwar noch lange nicht zu Ende. Doch bald endet auch bei uns die schulbusfreie Zeit auf den Straßen. Vor allem die Haltestellen sind neuralgische Punkte, denn hier treffen die ein- und aussteigenden Kids auf den Rest des Straßenverkehrs.

Der Auto Club Europa (ACE) fordert zu „besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme“ auf. Dass alle die Verkehrsregeln an Bushaltestellen kennen und einhalten, sei Voraussetzung dafür, dass Kinder ihren Schulweg mit dem Bus sicher bewältigen können.

Regel 1: Busse, die mit eingeschalteter Warnblinkanlage fahren, dürfen nicht überholt werden.

Regel 2: Wenn der Bus an einer Haltestelle oder am Fahrbahnrand den Blinker setzt und losfährt, muss ihm das zügige Einfädeln in den Verkehr ermöglicht werden.

Regel 3: Steht der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle, darf zwar an ihm vorbeigefahren werden – aber nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h), ausreichend großem Sicherheitsabstand und unter größter Vorsicht. Das bedeutet auch, jederzeit anhalten zu können. Fahrgäste dürfen nicht behindert und vor allem nicht gefährdet werden. Falls eine solche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, muss angehalten und gewartet werden.

Regel 4: Auch wenn der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle der Gegenfahrbahn steht, darf er nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Einhaltung der oben genannten Verhaltensweisen passiert werden. Ausnahme: Die Fahrspuren sind baulich voneinander getrennt.

Bußgeld und Punkte

Wer gegen die genannten Regeln verstößt, kann mit 70 Euro Bußgeld und einem Flensburg-Punkt sanktioniert werden. Die Vorschriften gelten für Schul- und Linienbusse, nicht aber für Reise- und Fernverkehrsbusse.

Besonders an Schulbushaltestellen ist daran zu denken, dass Kinder sich oft unberechenbar verhalten, abgelenkt sind und nicht immer ein wachsames Auge auf das Verkehrsgeschehen haben. Oft werden sie auch vom Bus verdeckt und tauchen dann ganz plötzlich auf. Dass die stärkeren Verkehrsteilnehmer, Autos, Motorräder und auch Fahrräder, besondere Weit- und Vorsicht walten lassen, ist daher dringend geboten.

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