Viele Unfälle im Herbst

Wildunfall: Was Autofahrer beachten müssen, damit die Versicherung zahlt

Saskia Muhs

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19.11.2023, 08:01 Uhr
Wildwechsel: Dieses Schild sollte ernst genommen werden.

© GTÜ Wildwechsel: Dieses Schild sollte ernst genommen werden.

Am Sonntag wurden der Polizeiinspektion Kitzingen insgesamt sieben Verkehrsunfälle gemeldet - an drei Unfällen waren Wildtiere beteiligt, heißt es in einer Pressemitteilung vom Montag. Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über einen Verkehrsunfall bei Schwabach, bei welchem ein Ehepaar in ihrem VW-Bus in eine Rotte Wildschweine fuhr, die plötzlich mitten auf der Straße standen. Kein Wunder, denn vor allem in den Monaten Oktober bis Dezember ist mit vermehrtem Wildwechsel zu rechnen, warnen auch die Unfallforscher der Sachverständigenorganisation "Dekra". Um das Risiko für Mensch und Tier zu minimieren, haben wir einige Experten-Tipps für Sie zusammengefasst.

Zunächst ist festzuhalten: Wildtiere können die Geschwindigkeit von herannahenden Autos nicht einschätzen und sich dementsprechend auch nicht vorausschauend verhalten. Deshalb müssen wir Menschen das übernehmen. Ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein kann helfen, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung. Wichtig: Fuß vom Gas und immer bremsbereit sein, rät der Automobilclub ADAC.

Wenn man ein Tier am Fahrbahnrand sieht, abbremsen, Fernlicht aus, um das Tier nicht zu blenden – dadurch bleibt es stehen. Wenn das Tier mitten auf der Fahrbahn steht, kann auch Hupen dabei helfen, es zu verscheuchen. Obacht: Wildtiere sind oftmals nicht allein unterwegs – selbst wenn sie ein Tier sicher passiert haben, ist die Gefahr deshalb nicht zwangsläufig gebannt.

Wildunfall – das müssen Sie im Schadensfall beachten

Lässt sich ein Wildunfall nicht mehr verhindern, halten Sie das Lenkrad fest und weichen Sie nicht aus. Denn ein Ausweichmanöver kann noch gravierende Folgen, wie eine Kollision mit einem Baum oder dem Gegenverkehr haben. Außerdem verliert man dadurch den Teilkasko-Versicherungsanspruch, mahnt die Versicherung "Ergo". Ansonsten gelten die gleichen Regeln, wie bei jedem Verkehrsunfall:

  • Warnblinker anschalten
  • Warndreieck aufstellen
  • Warnweste anziehen

Zudem sollte die Polizei verständigt werden, die informieren den zuständigen Jäger oder Wildhüter. Wichtig: Das muss auch dann geschehen, wenn das angefahrene Tier wegrennt und nicht mehr auffindbar ist. Nur wer einen Wildunfall meldet, hat Anspruch auf Versicherungsleistungen. Liegt das verletzte Tier noch auf der Straße, sollte es keinesfalls angefasst werden. In Todesangst könnte es aggressiv werden oder Krankheiten übertragen.

Totes Wild mitnehmen ist eine Straftat

Auch wenn für das angefahrene Tier jede Hilfe zu spät kommt: Es mitzunehmen, um daraus einen Wildschweinbraten oder Rehragout zu machen, ist verboten. Das gilt als Wilderei und kann eine Strafanzeige nach sich ziehen. Wer nach einem Wildunfall angefahrene Wildtiere ohne Meldung einfach zurücklässt, begeht zudem Fahrerflucht und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Wer zahlt den Schaden?

Der Schaden am Fahrzeug kann über Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden, sofern sie zum Zeitpunkt des Unfalls vorhanden war. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am fahrenden Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, erklärt der ADAC: Zum Haarwild gehören demnach beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase – Unfälle mit Vögeln seien dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet. Können Sie nicht nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Zusammenstoß mit Wild entstanden ist, kann dieser über die Vollkaskoversicherung abgewickelt werden.