Ab 1. September 2024

Erstes Land verbietet Kirschlorbeer: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen

Manuel Kugler

Leitung Newsdesk

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14.3.2024, 10:30 Uhr
Auch in Deutschland beliebt: der Kirschlorbeer. In einem Land gilt ab dem 1. September 2024 ein Verbot. 

© tatlin/Pexels/Pixabay/LizenzCC Auch in Deutschland beliebt: der Kirschlorbeer. In einem Land gilt ab dem 1. September 2024 ein Verbot. 

Gartenbesitzer schützt die Pflanze vor neugierigen Blicken, Naturschützern ist sie seit langem ein Dorn im Auge: die Kirschlorbeer. Dabei handelt es sich um eine Art aus der Familie der Rosengewächse, die ursprünglich aus Südosteuropa stammt - und erst nach Deutschland gebracht wurde.

Die Kirschlorbeer verdrängt heimische Pflanzenarten

Sie gilt deshalb als ökologisch problematisch, da sie sich durch Selbstaussaat innerhalb kurzer Zeit schnell verbreitet - und die einheimische natürliche Vegetation verdrängt. Sie steht deshalb auf der Schwarzen Liste invasiver Arten und sollte in Europa nicht angepflanzt werden.

Dazu kommt, dass der Kirschlorbeer nur begrenzt Nahrung für Insekten und Vögel bietet - das schadet der Biodiversität im Garten.

Schweiz untersagt Kirschlorbeer-Verkauf ab 1. September 2024

Die Schweiz zieht daraus nun Konsequenzen - dort ist der Verkauf ab 1. September 2024 verboten. Entschieden hat das der Bundesrat in der sogenannten Freisetzungsverordnung, wie Watson berichtet. Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum sowie einige andere Pflanzen dürfen dann weder verkauft, verschenkt noch importiert werden. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind von dem Verbot aber ausgenommen.

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