Testpflicht seit Dienstag

3G am Arbeitsplatz: "Haben uns damit arrangiert, aber es nervt!"

20.10.2021, 17:30 Uhr
Ab sofort gilt: Wenn für Kunden 3G, 3Gplus oder 2G Vorschrift ist, gilt das auch für die Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben.

© Marius Becker, NNZ Ab sofort gilt: Wenn für Kunden 3G, 3Gplus oder 2G Vorschrift ist, gilt das auch für die Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben.

Wolfram Weber hat sich damit arrangiert: die Corona-Situation, der Rattenschwanz an immer neuen Vorgaben, die vielen Fragezeichen, die dabei tagtäglich auftauchen, wenn man der Kino-König von Franken ist und das Cinecittà betreibt, den größten Kinokomplex Nürnbergs und einer der größten in Europa. „Aber es nervt“, sagt Weber und seufzt.

Seit Dienstag gibt es eine neue Testpflicht am Arbeitsplatz. Die gilt dort, wo 3G (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene, Getestete) oder 3Gplus (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder mit PCR Getestete) Vorschrift ist. Wer in einem solchen Betrieb arbeitet und mit Kunden Kontakt hat, muss sich zweimal in der Woche testen lassen. Es kann nicht sein, so das bayerische Kabinett, dass man als Geimpfter, Genesener, Getesteter in ein Café geht – und hinter dem Tresen steht ein Beschäftigter, für den das alles nicht gilt.

Einer kostet bis zu 150 Euro

Für die Stadt Nürnberg heißt das: säckeweise Schnelltests besorgen und viel Geld für PCR-Tests bereitstellen, denn da kostet einer mittlerweile bis zu 150 Euro. Rund 1000 Mitarbeiter fallen unter die neue Testpflicht, schätzt Fabian Körber vom Gesamtpersonalrat. Davon müssen wahrscheinlich rund 300 sogar mit PCR getestet werden, weil das auch für die Kunden gilt.

Im Bereich Kultur ist das zum Beispiel so. Ab dem 1. Dezember zählen unter anderem auch der Tiergarten und die städtischen Bäder zu den strengen 3Gplus-Zonen. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil die Mitarbeiter nicht offenbaren müssen, wie ihr Impfstatus ist. „Wir gehen davon aus, dass etwa 80 Prozent der städtischen Mitarbeiter geimpft sind“, sagt Elmar Reuter vom Personalreferat.

In der Gastronomie verschärft die neue Testpflicht einen riesigen Personalmangel. Wird mancherorts darüber gestritten, ob der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber für die Tests zur Kasse gebeten wird, ist in Restaurants, Kneipen und Cafés vollkommen klar, dass der Chef die Zeche dafür zahlt. Um die, die da sind, nicht zu vergraulen.

Das Filmkunsttheater Casablanca in der Südstadt hat sich freiwillig 3Gplus auferlegt, erklärt Matthias Damm, der das Kino leitet. „Wir haben sowieso ein komplett geimpftes Publikum und bei 3Gplus fällt die Maskenpflicht weg, da können alle ohne Maske im Kinosaal sitzen.“ Die Freude darüber trübt der Umstand, dass die Kneipentheke nun schwach besetzt ist, weil ein Mitarbeiter das Inventar zählt, statt Kundenkontakt zu haben. So spart sich das Casablanca, das von einem gemeinnützigen Verein mit Unterstützung Ehrenamtlicher betrieben wird, die teuren PCR-Tests für ihn.

Hier gilt freiwillig 2G

Der Club Stereo in der Klaragasse hat sich sogar für 2G entschieden. Hier kann nur rein, wer geimpft und genesen ist. Das gilt auch für die Beschäftigten. Tests werden generell nicht akzeptiert. Deswegen hat Stereo-Betreiber David Lodhi zwar keine Kosten wegen der neuen Testpflicht, Personal sucht er aber immer noch händeringend. „Wir hatten vor Corona 27 Minijobber, jetzt haben wir 15. Wir leiden unter massiver Personalnot. Deswegen ist das Stereo zurzeit auch donnerstags zu. Weil wir zu wenige Leute haben.“

Auch im Cinecittà hat sich die Zahl des Personals fast halbiert. Waren hier vor der Corona-Krise gut 400 Mitarbeiter beschäftigt, sind es aktuell nur etwa 260. Und das, obwohl wieder fast genauso viel zu tun ist wie früher. „In der Summe liegen wir mit den Besucherzahlen wieder wie vor Corona“, sagt Wolfram Weber.

Wer muss getestet werden?

In seinem Kino gilt 3G, die billigeren Schnelltests sind also verwendbar. Dennoch würde er wie alle Arbeitgeber gerne wissen, wer von seinen Leuten denn nun regelmäßig getestet werden muss. Schließlich handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht.

Diese Frage hat auch die Stadtverwaltung umgetrieben. Juristen raten zu dieser Lösung: Wo 3G oder 3Gplus gilt und Kundenkontakt gegeben ist, müssen sich grundsätzlich einfach alle testen lassen. Davon kann man sich aber befreien, wenn man Impfung oder Genesung beweisen kann. „Eine juristisch einwandfreie Lösung“, zeigt sich Elmar Reuter erleichtert. Die zugrunde liegende Erläuterung zum Gesetzestext wurde übrigens erst im Laufe des Dienstags veröffentlicht. Da galt die neue Testpflicht bereits.

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