Malus-Regelung

Bei Corona-Infektion: Holetschek will Ungeimpfte an Behandlungskosten beteiligen

25.12.2021, 15:54 Uhr
Soll die Malus-Regelung künftig auch für Ungeimpfte gelten? Das hält zumindest der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek für denkbar.

© Sven Hoppe, dpa Soll die Malus-Regelung künftig auch für Ungeimpfte gelten? Das hält zumindest der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek für denkbar.

Sollte die allgemeine Impfpflicht kommen, möchte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Ungeimpfte bald stärker zur Kasse bitten. Neben Bußgeldern für den Verstoß gegen die Impfpflicht brachte der CSU-Mann im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland auch eine sogenannte Malus-Regelung ins Spiel. "Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob das im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wäre", so der 57-Jährige.

Dabei kämen beispielsweise höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Streichung des Krankengeldes oder sogar eine Beteiligung an den Behandlungskosten in Frage. "Das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht", begründete Holetschek seine Äußerungen. Die gesetzlichen Regelungen dafür gebe es bereits zum Teil, bei Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Piercings, Tattoos oder Schönheitsoperationen sind sie schon Usus. Das Sozialgesetzbuch sieht hier vor, dass "die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern" habe.

Holetschek forderte die Bundestagsparteien außerdem dazu auf, noch im Januar die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht zu schaffen. "Wir müssen die allgemeine Impfpflicht zeitnahe zum Wirksamwerden der einrichtungsbezogenen Impfpflicht starten", betont der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. Am 15. März endet die Übergangsfrist für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, bis dahin müssen alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtung eine vollständige Impfung nachweisen.

Verwandte Themen