Stärkung der Bundeswehr

Wegen hoher Sprit- und Energiepreise: Kabinett beschließt steuerliche Entlastungen

16.3.2022, 09:49 Uhr
Günstig Tanken ist im Moment nicht möglich. Deshalb sollen Bürger und Unternehmen nun entlastet werden.

© Oliver Berg, dpa Günstig Tanken ist im Moment nicht möglich. Deshalb sollen Bürger und Unternehmen nun entlastet werden.

Das Kabinett hat mehrere steuerliche Maßnahmen beschlossen, die Bürger und Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise entlasten sollen. Rückwirkend zum 1. Januar wird die Pendlerpauschale für Fernpendler erhöht. Außerdem steigt der Grundfreibetrag in der Steuererklärung. Die Werbungskostenpauschale in der Steuererklärung wird von 1000 auf 1200 Euro angehoben. Finanzminister Christian Lindner beziffert die Entlastungen auf 4,5 Milliarden Euro. Für ihn sei aber klar, dass weitere Maßnahmen folgen müssten, schrieb der FDP-Politiker am Mittwoch auf Twitter.

Das Bundeskabinett hat außerdem grünes Licht für die Etatpläne von Finanzminister Christian Lindner gegeben. Im laufenden Jahr sollen damit wegen der Corona-Krise im Kernhaushalt noch einmal 99,7 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Lindner hat bereits angekündigt, dass es einen Ergänzungshaushalt geben soll, um die Folgen des Kriegs in der Ukraine abzumildern. Damit könnten weitere Entlastungen für die Bürger etwa wegen der hohen Energiepreise bezahlt werden. Außerdem ist ein 100 Milliarden Euro schweres Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr geplant. Im kommenden Jahr will Lindner 7,5 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen und damit die Schuldenbremse wieder einhalten.

Sondervermögen für die Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat das geplante 100 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr auf den Weg gebracht. Geplant ist dafür allerdings eine Grundgesetzänderung, für die die Ampelkoalition im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit auch Stimmen aus der Opposition braucht.

Laut Referentenentwurf soll im Grundgesetz festgehalten werden, dass das Sondervermögen der "Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" dient. Genauere Vorgaben zur Verwendung der Mittel sind dort demnach nicht geplant. Einem weiteren Gesetz zur Einrichtung des Sondervermögens soll ein Wirtschaftsplan mit konkreten Vorhaben angehängt werden. In der Bundesregierung ist umstritten, für welche Projekte genau der Sondertopf genutzt werden soll.

Die Kredite sollen von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Größere Investitionen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro sollen noch vom Haushaltsausschuss des Bundestags genehmigt werden, bevor sie angestoßen werden können.

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