Freie Fahrt für Radler

In Adelsdorf dürfen Fahrradfahrer zukünftig Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren

2.4.2024, 11:25 Uhr
Die Schafgasse ist eine von vier Einbahnstraßen in Adelsdorf, die zukünftig von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden darf.   

© Gemeinde Adelsdorf, NN Die Schafgasse ist eine von vier Einbahnstraßen in Adelsdorf, die zukünftig von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden darf.  

Die Gemeinde Adelsdorf hat vier Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung geöffnet und entsprechend beschildert. Es sind dies die Anton-Krümmer-, die Bahnhof- und die Rosenstraße sowie die Schafgasse.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (Stand November 2021). Darin heißt es: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden."

Vor diesem Hintergrund wurden die Einbahnstraßen in Adelsdorf hinsichtlich ihrer Eignung zur Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung untersucht.

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