Alles wartet auf München

Nach Weihnachtsmarkt-Absage in Forchheim: Wie geht es weiter?

22.11.2021, 15:55 Uhr
Wie eine leere Bühne für ein Fest, das niemals stattgefunden hat: die Sattlertorstraße mit den geschlossenen Marktbuden. Die Glühweinpyramide in der Mitte soll aber vorerst stehen bleiben. 

© Philipp Rothenbacher Wie eine leere Bühne für ein Fest, das niemals stattgefunden hat: die Sattlertorstraße mit den geschlossenen Marktbuden. Die Glühweinpyramide in der Mitte soll aber vorerst stehen bleiben. 

Die Absage des bis zuletzt weitergeplanten Forchheimer Weihnachtsmarktes im Zuge des kurzfristig verschärften Corona-Kurses der Staatsregierung, wirft etliches über den Haufen: die Hoffnungen der Schausteller und Händler, die Vorfreude der Besucher, den Veranstaltungskalender der Stadt. Und es sorgt für erhitzte Gemüter, auch im Internet.

So erntet etwa auf der Facebook-Seite der Nordbayerischen Nachrichten OB Uwe Kirschstein (SPD) für seine deutliche Kritik an der Entscheidung aus München nicht minder deutliche Kritik von vielen Usern. Vor allem Kirschsteins gegenüber den NN geäußerte Unterstellung, die Staatsregierung traue den Menschen die Eigenverantwortlichkeit „anscheinend nicht mehr zu“, sorgt für Unmut: „Die Resultate der Eigenverantwortung sehen wir ja gerade“, meint etwa eine Kommentatorin mit Blick auf die seit Wochen dramatisch steigenden Infektions- und Intensivpatienten-Zahlen.

Ein OB, der mitten in der vierten Welle „trotz aller Anzeichen vehement den ohnehin nicht sehr attraktiven Weihnachtsmarkt mit aller Gewalt durchsetzen mag. Wo bleibt da seine Verantwortung?“, kritisiert eine weitere Userin.

Ganz andere Sorgen haben die Budenbetreiber, die nun auf schon bestellten Waren, allen voran verderblichen Lebensmitteln, sitzen. Wären da notfalls, wie schon im Vorjahr, einzelne, in der Innenstadt verteilte Buden („Inseln“) eine Lösung?

„Ja, es sind über das Wochenende verschiedenste Ideen aufgeschlagen, auch solche Inseln sind denkbar“, sagt Michael Drliczek, der nicht nur das Annafest-Riesenrad und Weihnachtsmarkt-Buden betreibt, sondern auch als regionaler Sprecher des Süddeutschen Schaustellerverbands fungiert. „Ergeben hat sich aber noch nichts Konkretes.“

Denn, so Drliczek, die große Frage ist und bleibe: „Was verabschiedet der Landtag am Dienstag? Was darf man und was darf man nicht?“ So lange das Landesparlament das vom Kabinett angekündigte Gegenmaßnahmen-Paket nicht konkretisiert, absegnet und vor allem verschriftlicht, „stochern wir im Dunkeln“.

Genauso geht es der Stadt Forchheim. Was ist mit dem Losverkauf, dem Adventskalender, den bereits verkauften Losen? „Die Besprechungen dazu laufen weiter“, sagt Rathaussprecherin Britta Kurth.

Unklar sei ebenso, ob es heuer einen Forchheimer Krippenweg in der historischen Altstadt geben kann. „Das Problem ist: Wir haben noch keine Rechtsgrundlage für alle eventuellen Planungen. Wir wissen nicht, was wir dürfen, und müssen abwarten, welche genauen Vorgaben jetzt aus München kommen.“

Einige NN-Leser fragen sich, ob die Stadt nicht den Budenbetreibern/Schaustellern unter die Arme greifen und ihnen die bereits gekaufte, aber nicht mehr rücklieferbare Ware abkaufen und diese zum Beispiel an (soziale) Einrichtungen verteilen könnte. Auch dazu kann man keine Stellungnahme abgeben, so Kurth – komme es doch darauf an, ob und unter welchen Bedingungen die Staatsregierung Kompensationszahlungen für Schausteller und Budenbetreiber vorsehe.

Sollte sich an der aktuellen 2G-Regelung für Museen nichts ändern, kann zumindest die berühmte Eisenbahnausstellung (und die traditionelle Weihnachts-Sonderausstellung) in der Kaiserpfalz stattfinden. „Hier ist alles aufgebaut, bezahlt und mehr oder weniger startklar“, so Kurth.

Klage angedacht

Alexander Zinnecker, der mit seiner Schausteller-Familie die Glühweinpyramide vor der Kaiserpfalz betreibt, macht derweil deutlich, dass man sich nicht ohne Widerworte „gefallen lassen will, was Herr Söder vorhat“, so Zinnecker. „Wir werden warten bis die Entscheidung aus München kommt – und dann werden einige von uns im Falle des Falles rechtliche Schritte einleiten.“

Will heißen: Je nachdem, wie unpräzise die Entscheidung des Landtags ausfällt, wollen die Schausteller klagen und einen Eilantrag stellen – um vom Oberlandesgericht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen prüfen zu lassen. „Denn es kann ja nicht sein, dass uns de facto ein Berufsverbot erteilt würde, während beispielsweise ein Restaurant, ein Café oder ein Bäcker vor dem Laden einen Glühweinstand unter einem Schirm aufmachen könnte“, sagt Zinnecker.

Und so lange all das ist in der Schwebe sei, bleibt vorerst auch seine Glühweinpyramide vor der Kaiserpfalz stehen.

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