Ausnahme für Betriebe

Landwirte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen können ihre Wiesen nun länger walzen

20.3.2024, 11:00 Uhr
Um Wiesenbrüter wie hier die Uferschnepfe nicht zu stören dürfen Wiesen eigentlich nach dem 15. März nicht mehr gewalzt werden. Aufgrund der schlechten Bedingungen wurde nun eine behördliche Fristverlängerung gewährt.

© Andreas Stern, NN Um Wiesenbrüter wie hier die Uferschnepfe nicht zu stören dürfen Wiesen eigentlich nach dem 15. März nicht mehr gewalzt werden. Aufgrund der schlechten Bedingungen wurde nun eine behördliche Fristverlängerung gewährt.

Die Regierung von Mittelfranken hat die Frist zum Walzen von Grünland im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bis einschließlich 1. April verlängert, teilt die in Ansbach ansässige Behörde nun selbst mit. Das Walzen von Grünland diene Landwirten als wichtige Pflegemaßnahme zur Rückverfestigung der Grasnarbe und zur Anregung der Durchwurzelung nach den Wintermonaten.

Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes müssen diese Pflegearbeiten eigentlich bis 15. März abgeschlossen sein, um das einsetzende Brutgeschehen der heimischen Wiesenbrüter nicht zu gefährden.

Einmalige Ausnahme wegen der Witterung

Die Bezirksregierungen können abweichend von dieser Regelung Ausnahmen zulassen, falls ein Walzen der Wiesen aufgrund der mangelnden Befahrbarkeit der Böden an weniger als fünf zusammenhängenden Tagen nicht möglich war. Aufgrund der Witterungsverhältnisse in den letzten Wochen trockneten nicht alle Böden in Mittelfranken genügend ab, so die Behörde.

Nicht zuletzt aufgrund vieler Überschwemmungen konnten Landwirte der Region viele Wiesen nicht wälzen. Dafür erteilte die Regierung von Mittelfranken nun eine Fristverlängerung.

Nicht zuletzt aufgrund vieler Überschwemmungen konnten Landwirte der Region viele Wiesen nicht wälzen. Dafür erteilte die Regierung von Mittelfranken nun eine Fristverlängerung. © Ines Rohr, NN

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen konnten die Landwirte ihre Wiesen deshalb nicht rechtzeitig walzen. Nach der Prognose des Deutschen Wetterdienstes und Auswertungen der Landesanstalt für Landwirtschaft war für den hiesigen Landkreis ein Walzen von Grünlandflächen nach guter fachlicher Praxis bis zum 15. März nicht möglich.

Walzen bis 1. April

Die Regierung von Mittelfranken hält deshalb eine Fristverlängerung außerhalb von Wiesenbrütergebieten bis einschließlich 1. April aus landwirtschaftlicher Sicht für notwendig. Um den Schutz der Wiesenbrüter aufrecht zu erhalten, sind die Wiesenbrütergebiete in den genannten Gebieten von der Sperrfristverschiebung ausgenommen, ein Walzen nach dem 15. März ist in diesen Gebieten weiterhin nicht zulässig.

Die Allgemeinverfügung mit der Karte und einer Liste der betreffenden Wiesenbrütergebiete wurden im Amtsblatt veröffentlicht und können auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken eingesehen werden, so die Regierung von Mittelfranken. In allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Mittelfranken galt weiterhin die gesetzliche Regelung, nur für den besonders von Überschwemmungen betroffenen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde die Verlängerung bis zum 1. April ermöglicht.

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