Aktuelles aus dem Gesundheitsamt

Neue Regeln zur Isolation und Quarantäne

13.4.2022, 17:59 Uhr
Die neuen Regelungen zur Isolation und Quarantäne gelten ab heute und werden vom Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ab sofort auch so umgesetzt.

© Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, NN Die neuen Regelungen zur Isolation und Quarantäne gelten ab heute und werden vom Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ab sofort auch so umgesetzt.

Die Isolation für positiv getestete Personen endet fortan nach fünf Tagen, wenn vorher 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sind. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig, wird vom Gesundheitsamt Weißenburg-Gunzenhausen aber empfohlen. Der Schnell- oder Selbsttest muss nicht mehr beim Gesundheitsamt vorgelegt werden. Solange weiterhin Covid-19-typische Symptome auftreten, verlängert sich die Isolation bis maximal 10 Tage. Wer auch danach noch Symptome zeigt, sollte weiterhin zuhause bleiben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, wie bei jeder Erkrankung, weiterhin möglich.

Nach Isolation Maske tragen

Nach Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsamt, für weitere fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung – insbesondere in geschlossenen Räumen – eine FFP2-Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden. Die neuen Isolationsregelungen gelten auch für Personen, die bereits in häuslicher Absonderung sind.

Die Behörde ist weiterhin verpflichtet, alle Daten zu erfassen und an das RKI zu melden. Positiv Getestete sollen deshalb weiterhin das Online-Formular auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/positives-testergebnis/ nutzen. So erhalten Betroffene automatisch alle wichtigen Informationen zur vorgeschriebenen Isolation. Nach Bearbeitung aller zum Fall gehörigen Informationen erhält jede positiv getestete Person eine Bescheinigung mit den Isolationszeiten per Mail oder per Post. Diese kann auch beim Arbeitgeber als Beleg für die Infektion vorgelegt werden. Ein Isolationsbescheid wird dafür nicht benötigt. Das Gesundheitsamt ruft Betroffene nicht mehr an. Wer sich nicht über das Formular meldet, erhält eine Bescheinigung per Post, dies nimmt einige Arbeitstage in Anspruch.

Neue Regeln zur Isolation und Quarantäne

© IMAGO/Felix Schlikis, IMAGO/Lobeca

Wer in Einrichtungen mit vulnerable Personen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterliegt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er dem Arbeitgeber ein negatives Testergebnis vorlegt - dabei reicht ein Schnelltest.

Kontaktpersonen informieren

Positiv getestete Personen sollen weiterhin ihre engen Kontaktpersonen selbstständig informieren. Kontaktpersonen können sich weiterhin unter www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung/ melden und erhalten per Mail ein Schreiben, das zu einem kostenlosen PCR-Test bei den lokalen Testzentren berechtigt.

Mit dem 13. April entfällt auch die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen, selbst wenn diese nicht geimpft oder genesen sind. Enge Kontaktpersonen sollten ihre Kontakte aber reduzieren und in Innenräumen Maske tragen. Auch sollen sie sich für mindestens fünf Tage und bei Symptomen auf Corona mittels Schnell- oder Selbsttest Klarheit verschaffen. Quarantänebescheide werden für enge Kontaktpersonen nur bis zum 12. April ausgestellt. Testergebnisse zum Quarantäneende müssen nicht mehr an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

Welche Regelungen bezüglich Isolation und Quarantäne für Patienten in Krankenhäusern sowie für Bewohner in Pflege- und Behindertenheimen gelten werden, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Gesundheitsamt wird im Einzelfall für Entscheidungen die Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Robert Koch Instituts anwenden, um den bestmöglichen Schutz für vulnerable Gruppen zu erreichen.

Alle Informationen für positiv Getestete sowie für Kontaktpersonen sind unter www.landkreis-wug.de/corona-pandemie-uebersicht/ zu finden. Dringende Fragen können per Mail an corona@landkreis-wug.de oder telefonisch unter 09141 902-401 gestellt werden. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass es dabei zu längeren Wartezeiten kommen kann.