Streit um Videokamera vor Gericht: Wenn sich der Nachbar überwacht fühlt

30.3.2021, 06:01 Uhr
Streit um Videokamera vor Gericht: Wenn sich der Nachbar überwacht fühlt

© Foto: Robert Günther/dpa

Familie Rein (Name geändert) aus einem Dorf im westlichen Landkreis wehrt sich gegen die Kameraüberwachung auf dem Nachbargrundstück. Denn, so das Argument, das Gerät erfasst auch ihr Wohnhaus bis in das Schlafzimmer hinein. Eigentümer der Kameras ist ein Unternehmer, dessen Betriebsgelände direkt an das Grundstück der Familie Rein grenzt. Vor Gericht landete die Sache, weil der eine nicht nachgeben und etwas verändern will, der andere aber genau das erreichen möchte.

Richter Dr. Jan Skibelski hatte keinen leichten Job, hier die berühmte "Kuh vom Eis zu kriegen". Geduldig lotete er die Standpunkte aus und bat geradezu um eine außergerichtliche Einigung. Vorschlag: Beide Parteien vereinbaren, dass sie sich nicht gegenseitig via Kamera überwachen. Klingt ganz vernünftig, kam aber nicht gut an.

Polizei riet, Rollos unten zu lassen

"Wir werden täglich aufgeschrieben, sind schon wegen einer angeblichen Corona-Party angezeigt worden", echauffierte sich Sven Rein. Er lehnt ein Entgegenkommen ab, "weil wir seit sechs Jahren das alles aushalten müssen". Sogar die Polizei habe den Reins geraten, die Rollos vom Schlafzimmer einfach unten zu lassen, erläuterte er vor Gericht. Der Firmeninhaber kann da nur verständnislos den Kopf schütteln. "Ich überwache nur mein Gelände und definitiv nicht euch", stellte er klar.


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Und das hat aus seiner Sicht durchaus seine Gründe. Immer wieder stoßen zuliefernde Lastwagen am Parkplatz oder im Ladehof gegen Schranken oder Sprechsäulen. "Da kostet eine bis zu 15.000 Euro", begründete er seine Videoüberwachung, "weil viele einfach weiterfahren, ohne den Schaden zu melden". Der Einzige der die Kameras bewegen könne, sei er selbst. Er habe aber die technischen Fertigkeiten nicht, das umzusetzen.

Die beiden Verteidiger Dr. Christian Teupen, von der Gunzenhäuser Kanzlei Meyerhuber Rechtsanwälte, und Michael Stock, von der Kanzlei Dres. Schacht & Kollegen, hatten mit ihren Mandanten in einer kurzen Pause einiges zu besprechen. Danach war klar: Freunde fürs Leben werden diese Nachbarn nicht mehr. Einen kleinen Schirm, vor der entscheidenden Kamera, "mehr wollen wir nicht", so Rechtsanwalt Stock.

Screenshots zeigen das Gelände der Familie nicht

Die Gegenseite lehnte das kategorisch ab, also musste der Richter schweren Herzens in die Beweisaufnahme treten. In den Zeugenstand wurde Armin Kistner gerufen, seines Zeichens Verwaltungsbeamter im Ansbacher Landratsamt und dort für den Datenschutz zuständig. Er forderte von dem Unternehmer eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Familie Rein. Die sogenannten Screenshots, also digitale Fotos eines Computerbildschirmes, ergaben nach eingehender Prüfung, dass es "nichts aus datenrechtlicher Sicht zu beanstanden gab", so Kistner. Das Gelände der Familie Rein sei darauf nicht zu erkennen, sagte der Verwaltungsbeamte.


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Doch Sven Rein schüttelte darüber nur den Kopf. Die Firma habe eine schwenkbare Kamera mit Kugelgelenk, der Screenshot sei nur eine Momentaufnahme. "Ich kann nur beurteilen, was ich an dem Stichtag gesehen habe", sagte dagegen der Zeuge, nicht was vor vier oder sechs Wochen passiert sei. Das Schwenken der Kamera sei dabei nicht entscheidend, sondern, was im Fokus der Kamera zu sehen sei.

Das ungelöste Problem könne zu einer dieser nicht endenden Geschichten werden, mutmaßte der Richter. Und sie "schont bestimmt nicht die Nerven der beiden Parteien". Und das sicher noch einige Zeit, denn ein Urteil wird es laut Skibelski erst am Donnerstag, 15. April, geben. Das wird er den beiden Parteien dann schriftlich zustellen. Ob alle anschließend damit leben können, darf schon jetzt bezweifelt werden.

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